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Katholischer Pastor Verklagt Die Polizei

By Michael Jungmann
Saarbruecker-Zeitung
January 8, 2015

http://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/dillingen/lebach/lebach/Saarbruecken-Lebach-Ermittlungsverfahren-Fingerabdruecke-Fotografien-Lebach-Pfarrer;art446437,5579130

Ein Priester, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Missbrauchs eines Jungen gegen Zahlung von 6000 Euro eingestellt wurde, klagt nun gegen die Polizei. Er fordert die Loschung seiner Fotos und Fingerabdrucke.

Der Fall hatte im Juli 2012 uber die Grenzen des Saarlandes hinaus fur Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Saarbrucken ermittelte wegen versuchten sexuellen Missbrauchs eines 15-Jahrigen gegen den damaligen Pastor der katholischen Pfarrgemeinde Lebach. Der Seelsorger soll dem Minderjahrigen Geld fur Sex geboten haben. Der Priester bestritt diese Vorwurfe. Nach fruheren Angaben der Ermittler hatte der Junge das Geld angenommen. Zu den vereinbarten sexuellen Handlungen sei es aber nicht gekommen. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann beurlaubte den Pastor daraufhin. Zudem wurde ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet. Wahrend der laufenden Ermittlungen erklarte der 68-jahrige Pfarrer den Verzicht auf sein Amt. Damit machte er im Sommer 2013 den Weg fur eine Neubesetzung der Stelle in der Lebacher Pfarreiengemeinschaft frei. Ein Jahr spater stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Pastor gegen Zahlung einer Geldauflage von 6000 Euro ein.

Im Verlauf der strafrechtlichen Untersuchungen wurde der Priester – wie in Missbrauchsverfahren durchaus ublich – auf Anordnung der Polizei „erkennungsdienstlich behandelt“. Er musste Finger- und Handflachenabdrucke abgeben und wurde fotografiert. Die Daten wurden im Polizeicomputer gespeichert.

Jetzt wehrt sich der Ex-Pfarrer. Der inzwischen pensionierte Priester klagt vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis gegen das Landespolizeiprasidium. Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll der Fall am 29. Januar verhandelt werden. Der Ex-Pastor von Lebach will von den Richtern festgestellt wissen, dass seine erkennungsdienstliche Behandlung rechtswidrig war. Zudem soll die Polizei ausdrucklich verpflichtet werden, die Fingerabdrucke und Fotos zu loschen und zu vernichten. Die Polizei rechtfertigt die entsprechende Datenspeicherung in ahnlichen Fallen in der Regel mit dem Hinweis auf eine mogliche Wiederholungsgefahr.

 

 

 

 

 




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