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Zwolf Jahre Haft Fur Ex-pater Bestatigt

OOE@ord
January 29, 2015

http://ooe.orf.at/news/stories/2691983

Das Oberlandesgericht Linz bestatigte am Donnerstag das Urteil fur den ehemaligen Konviktsdirektor des oo. Stiftes Kremsmunster. Der heute 81-Jahrige war im Sommer 2013 wegen gewalttatiger und sexueller Ubergriffe auf Zoglinge zu zwolf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Gegensatz zum Angeklagten nicht gegen das Urteil berufen. Der Oberstaatsanwalt sah aber auch keinen Grund zur Strafminderung: Der Tatzeitraum sei „exorbitant lange“ gewesen, die Ubergriffe wurden „Generationen von Jugendlichen“ betreffen. Der Ex-Pater habe seine Moglichkeiten als Lehrer und Reprasentant des Konvikts ausgenutzt, um seine „Sexual- und Machtbedurfnisse“ zu befriedigen.

"..haben Sie bitte Geduld mit mir"

Am Donnerstag erschien der 81-Jahrige uberpunktlich, im dunklen Anzug und langsam am Stock gehend im Gerichtssaal, in dem auch ehemalige Zoglinge sa?en. „Ich hor’ schlecht, ich hab’ jetzt nicht alles verstanden. Wenn ich nicht folgen kann, haben Sie bitte Geduld mit mir, ich bin etwas angeschlagen“, sagte er zu Beginn der Verhandlung zur Vorsitzenden.

Dann uberlie? er das Reden aber weitgehend seinem Verteidiger Oliver Plockinger. Dieser verwies u.a. auf das individuelle Strafempfinden: Auf die statistische Lebenserwartung von 88 Jahren hochgerechnet wurden die zwolf Jahre fur seinen Mandanten „einer lebenslangen Freiheitsstrafe plus funf Jahre entsprechen“. Zudem habe er in den vergangenen Jahren Wohlverhalten gezeigt.

Sexuelle und gewalttatige Ubergriffe auf Schuler

Dem Mann wurden sexuelle und gewalttatige Ubergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schuler in den 1990er-Jahren vorgeworfen. Teils soll er mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhandig ausgefuhrten „Stereowatschen“ auf die Zoglinge losgegangen sein. Auch soll er gelegentlich gedroht haben, er werde seine Pumpgun holen, oder Kinder fur „vogelfrei“ erklart haben. Dann durften Mitschuler den Betreffenden drangsalieren ohne Konsequenzen befurchten zu mussen.

Dass er die Waffe bis 2010 illegal besessen hat, war offenbar ausschlaggebend, dass die anderen Vorwurfe nicht verjahrten. OGH und OLG bestatigten Schuldspruch und Strafma?.

Ersturteil bestatigt

Der Richtersenat bestatigte das erstinstanzliche Urteil. Zwar sei das Argument des individuellen Strafempfindens zu berucksichtigen, aber auch die „hohe Taterschuld und der hohe soziale Storwert“ der Delikte.

Von den Privatbeteiligten ergriffen elf Rechtsmittel. Sie wollten Schadenersatz durch das Strafgericht zugesprochen bekommen. Dabei ging es u.a. auch um die Frage, ob der 81-Jahrige privat haftet oder die Republik im Zuge der Amtshaftung. Weil nicht klar sei, welche Ubergriffe im „Erziehungsplan“ (Amtshaftung) und welche in der Freizeit (private Haftung) geschehen sind, wurden die Betroffenen auch in zweiter Instanz auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Klarung der Haftfahigkeit

Nun muss ein Sachverstandiger klaren, ob der 81-jahrige Ex-Pater haftfahig ist. Laut seinem Verteidiger wurde dazu bereits ein Gutachter vom Gericht bestellt.

Verjahrte Falle

Neben dem verurteilten 81-Jahrigen gerieten auch zwei andere Ordensmanner ins Visier der Justiz. Die Ermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt. Die Vorwurfe gegen acht weitere Personen - darunter drei weltliche Lehrer - wegen korperlicher oder seelischer Gewalt wurden als strafrechtlich nicht relevant oder verjahrt eingestuft. Ein Pater darf funf Jahre lang sein Diakonat nicht ausuben und erhielt klosterinterne Auflagen.

Laut Stift sind neben den Fallen aus den 1970er- bis 1990er-Jahren auch zumindest vier Falle aus den 1950ern dokumentiert, die drei bereits verstorbenen Patres zugeschrieben werden.

Die Gesamtzahl der Opfer ist nicht ganz exakt festzustellen: 45 hatten sich nach Bekanntwerden der Vorwurfe an die Diozesane Kommission gegen Missbrauch und Gewalt gewandt, 38 meldeten sich bei der Klasnic-Kommission. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten anfangs in 39 Fallen, 24 mundeten in der Anklage gegen den Ex-Pater.

 

 

 

 

 




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