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Haft Fur Ex-pater Vom Stift Kremsmunster Bestatigt

Salzburger Nachrichten
January 29, 2015

http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/politik/sn/artikel/haft-fuer-ex-pater-vom-stift-kremsmuenster-bestaetigt-136458/

Das Urteil zwolf Jahre Haft fur den ehemaligen Konviktsdirektor des oo. Stiftes Kremsmunster ist am Donnerstag vom Oberlandesgericht (OLG) Linz bestatigt worden. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Nun muss ein Sachverstandiger klaren, ob der 81-jahrige Ex-Pater haftfahig ist. Laut seinem Verteidiger wurde dazu bereits ein Gutachter vom Gericht bestellt.

Jahrelange sexuelle und gewalttatige Ubergriffe.

Der Mann hat in den Jahren 1967 bis 1996 sexuelle und gewalttatige Ubergriffe auf ehemalige Schuler verubt. Teils ging er mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhandig ausgefuhrten "Stereowatschen" auf die Zoglinge los. Gelegentlich erklarte er Kinder fur "vogelfrei". Dann durften Mitschuler den Betreffenden drangsalieren, ohne Konsequenzen befurchten zu mussen.

Insgesamt 24 Opfer wurden in der Anklage genannt. Zudem drohte der Beschuldigte mehrmals, er werde seine Pumpgun holen. Dass er die Waffe bis 2010 illegal besessen hat, war offenbar ausschlaggebend, dass die anderen Vorwurfe nicht verjahrten. OGH und OLG bestatigten Schuldspruch und Strafma?.

Am Donnerstag erschien der 81-Jahrige uberpunktlich, im dunklen Anzug und langsam am Stock gehend im Gerichtssaal, in dem auch ehemalige Zoglinge sa?en. "Ich hor' schlecht, ich hab' jetzt nicht alles verstanden. Wenn ich nicht folgen kann, haben Sie bitte Geduld mit mir, ich bin etwas angeschlagen", sagte er zu Beginn der Verhandlung zur Vorsitzenden.

Dann uberlie? er das Reden aber weitgehend seinem Verteidiger Oliver Plockinger. Dieser verwies u.a. auf das individuelle Strafempfinden: Auf die statistische Lebenserwartung von 88 Jahren hochgerechnet wurden die zwolf Jahre fur seinen Mandanten "einer lebenslangen Freiheitsstrafe plus funf Jahre entsprechen". Zudem habe er in den vergangenen Jahren Wohlverhalten gezeigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Gegensatz zum Angeklagten nicht gegen das Urteil berufen. Der Oberstaatsanwalt sah aber auch keinen Grund zur Strafminderung: Der Tatzeitraum sei "exorbitant lange" gewesen, die Ubergriffe wurden "Generationen von Jugendlichen" betreffen. Der Ex-Pater habe seine Moglichkeiten als Lehrer und Reprasentant des Konvikts ausgenutzt, um seine "Sexual- und Machtbedurfnisse" zu befriedigen.

Der Richtersenat bestatigte das erstinstanzliche Urteil. Zwar sei das Argument des individuellen Strafempfindens zu berucksichtigen, aber auch die "hohe Taterschuld und der hohe soziale Storwert" der Delikte.

Von den Privatbeteiligten ergriffen elf Rechtsmittel. Sie wollten Schadenersatz durch das Strafgericht zugesprochen bekommen. Dabei ging es u.a. auch um die Frage, ob der 81-Jahrige privat haftet oder die Republik im Zuge der Amtshaftung. Weil nicht klar sei, welche Ubergriffe im "Erziehungsplan" (Amtshaftung) und welche in der Freizeit (private Haftung) geschehen sind, wurden die Betroffenen auch in zweiter Instanz auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

 

 

 

 

 




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