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Ex-pater Zu Zwolf Jahren Haft Verurteilt

Wiener Zeitung
January 29, 2015

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/731446_Ex-Pater-zu-zwoelf-Jahren-Haft-verurteilt.html

Kremsmunster/Steyr/Linz. Die Missbrauchsaffare im Stift Kremsmunster hat in den vergangenen Jahren die Justiz beschaftigt, viele Ermittlungen und Verfahren verliefen aber - meist wegen Verjahrung - im Sand. Drei Zivilklagen wurden abgewiesen. Vor einem Strafgericht landete nur der ehemalige Konviktsleiter. Er fasste zwolf Jahre aus. Das Urteil wurde am Donnerstag vom Oberlandesgericht Linz bestatigt. Nun muss ein Sachverstandiger klaren, ob der 81-jahrige Ex-Pater haftfahig ist. Laut seinem Verteidiger wurde dazu bereits ein Gutachter vom Gericht bestellt.

Der Mann hat von 1967 bis 1996 sexuelle und gewalttatige Ubergriffe auf ehemalige Schuler verubt. Teils ging er mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhandig ausgefuhrten "Stereowatschen" auf die Zoglinge los. Gelegentlich erklarte er Kinder fur "vogelfrei". Insgesamt 24 Opfer wurden in der Anklage genannt.

Zudem drohte der Beschuldigte mehrmals, er werde seine Pumpgun holen. Dass er die Waffe bis 2010 illegal besessen hat, war offenbar ausschlaggebend, dass die anderen Vorwurfe nicht verjahrten. OGH und OLG bestatigten Schuldspruch und Strafma?.

Von den Privatbeteiligten ergriffen elf Rechtsmittel. Sie wollten Schadenersatz durch das Strafgericht zugesprochen bekommen. Dabei ging es auch um die Frage, ob der 81-Jahrige privat haftet oder die Republik im Zuge der Amtshaftung. Weil nicht klar sei, welche Ubergriffe im "Erziehungsplan" (Amtshaftung) und welche in der Freizeit (private Haftung) geschehen sind, wurden die Betroffenen auch in zweiter Instanz auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Im Zuge der Missbrauchsaffare, die im Fruhling 2010 offentlich bekannt geworden war, gab es drei Zivilklagen gegen das Stift beziehungsweise den Ex-Pater. Eine hatte angebliche Zusagen des Abtes in Zusammenarbeit mit der Aufarbeitung zum Inhalt, die beiden anderen Schadenersatzforderungen, bei denen es um die Frage der Verjahrung ging. Alle Klagen wurden abgewiesen. Zwei Entscheidungen sind rechtskraftig, eine liegt noch beim OGH.

Auch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der NS-Wiederbetatigung im Stift wurde eingestellt. Nachdem im Strafprozess entsprechende Aspekte thematisiert worden sein durften, hatten die Privatbeteiligten-Vertreter eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Darin ging es unter anderem um angebliche Scheinexekutionen durch eine "GeStiPo" (Geheime Stiftspolizei) sowie NS-Relikte, wie Hakenkreuzteller oder einen SS-Dolch.

Insgesamt gerieten im Zusammenhang mit den Vorgangen im Stift neben dem 81-Jahrigen auch zwei andere Ordensmanner ins Visier der Justiz. Die Ermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt. Die Vorwurfe gegen acht weitere Personen wegen korperlicher oder seelischer Gewalt wurden als strafrechtlich nicht relevant oder verjahrt eingestuft. Ein Pater darf funf Jahre lang sein Diakonat nicht ausuben.

Die Zahl der Opfer ist nicht festzustellen: 45 hatten sich an die Kommission der Diozese gewandt, 38 meldeten sich bei der Klasnic-Kommission. In 39 Fallen wurde ermittelt, 24 mundeten in der Anklage gegen den Ex-Pater.

 

 

 

 

 




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