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Kirche entschädigt Missbrauchs-Opfer

By Von Jakob Wetzel
Sueddeutsche
February 17, 2015

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/sexualstraftaten-kirche-entschaedigt-missbrauchs-opfer-1.2353955

Das Erzbistum München und Freising hat rund 147 000 Euro an Opfer sexuellen Missbrauchs gezahlt.

[The Catholic Archdiocese of Munich and Freising has paid 147, 000 euros to 29 victims of sexual abuse since April 201.]

  • Die beiden externen Missbrauchsbeauftragten der Kirche legen ihren ersten Zwischenbericht vor.
  • Seit April 2011 hat das katholische Erzbistum München und Freising insgesamt 147 000 Euro an 29 Opfer sexuellen Missbrauchs gezahlt, deren juristische Ansprüche verjährt sind.
  • Die meisten Anträge auf Geldzahlungen bezogen sich auf Fälle aus den Fünfziger- bis Achtzigerjahren, der jüngste ereignete sich Anfang der Neunzigerjahre.
Von Jakob Wetzel

Das katholische Erzbistum München und Freising hat seit April 2011 insgesamt 147 000 Euro an 29 Opfer sexuellen Missbrauchs gezahlt, deren juristische Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Entschädigung verjährt sind. Das geht aus dem ersten Zwischenbericht der beiden externen Missbrauchsbeauftragten der Kirche hervor, der jetzt veröffentlicht worden ist.

Demnach erhielten die Betroffenen "generell" einen von der Deutschen Bischofskonferenz 2011 festgelegten Höchstbetrag von jeweils 5000 Euro. Elf von ihnen habe die Kirche zusätzlich eine Psychotherapie bezahlt. Die Beauftragten gingen zudem mehreren Hinweisen auf aktuelle Fälle nach; drei kirchliche Mitarbeiter wurden im Berichtszeitraum wegen Sexualstraftaten verurteilt.

"In Anerkennung des Leids"

Die Rechtsanwälte Ute Dirkmann und Martin Miebach prüfen seit April 2011 im Auftrag der Erzdiözese Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter. Dazu gehören aktuelle Vorwürfe ebenso wie strafrechtlich verjährte Fälle, in denen die Kirche den Opfern dennoch "in Anerkennung des Leids" Geld bezahlt.

Hier führen die Anwälte persönliche Gespräche mit den Opfern und helfen beim Ausfüllen der Anträge. Sie hatten von Beginn an viel zu tun: Schon bei ihren Vorgängern seien seit 2010 Hinweise auf etwa 200 Missbrauchsfälle eingegangen, schreiben sie in ihrem Bericht. Nicht in allen Fällen empfahlen sie der Kirche am Ende, zu bezahlen. Wenn doch, ist das Geld in den genannten 147 000 Euro enthalten.

Anzügliche Kurznachrichten

Die meisten Anträge auf Geldzahlungen bezogen sich dem Zwischenbericht zufolge auf Fälle aus den Fünfziger- bis Achtzigerjahren, der jüngste ereignete sich Anfang der Neunzigerjahre. Einige Täter seien bereits strafrechtlich verurteilt worden, darunter Priester ebenso wie andere kirchliche Mitarbeiter.

Im Gegensatz dazu seien viele der aktuellen Fälle strafrechtlich nicht relevant gewesen, heißt es in dem Bericht: Das "Schwergewicht" habe vielmehr bei sexuellen Grenzverletzungen gelegen. Beispielsweise habe ein Priester Kinder bei einer Ministrantenfreizeit in Badekleidung fotografiert, oder ein kirchlicher Mitarbeiter habe Mädchen anzügliche Kurznachrichten geschrieben. Die Beauftragten gingen auch solchen Hinweisen nach; zwar wurde die Staatsanwaltschaft nur bei konkretem Verdacht auf eine Straftat eingeschaltet, aber die Kirche reagierte mit "im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Maßnahmen".

Acht Verdachtsfälle auf Sexualstraftaten

Die Rede ist außerdem von acht konkreten Verdachtsfällen auf Sexualstraftaten. Demnach sind seit April 2011 zwei hauptamtliche und ein ehrenamtlicher Mitarbeiter wegen entsprechender Vorwürfe verurteilt worden. Sie hätten ihre Taten zwar außerhalb des kirchlichen Bereichs begangen, hätten aber dienstlich Kontakt zu Kindern und Jugendlichen gehabt, heißt es im Bericht. Die Kirche habe den beiden Angestellten gekündigt und dem Ehrenamtlichen bei seiner Tätigkeit jeden Kontakt zu Minderjährigen untersagt.

In drei weiteren Fällen erhärtete sich der Verdacht auf eine Sexualstraftat nicht, die Kirche zog aber disziplinarrechtliche Konsequenzen wegen "pflichtwidrigen" Verhaltens. Einmal habe es sich etwa "mutmaßlich um eine sexualbezogene Beleidigung" gehandelt, heißt es im Bericht. In einem siebten Verdachtsfall stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen geringer Schuld und Fehlens von öffentlichem Interesse an der Verfolgung ein.

In einem achten Fall wiederum habe es womöglich ebenfalls eine "sexualbezogene Beleidigung" durch zwei Ehrenamtliche gegeben. Weil der mutmaßlich Beleidigte minderjährig sei, müssten die Erziehungsberechtigten aber erst einen Strafantrag stellen. In weiteren Fällen seien die Täter keine Mitarbeiter der Kirche gewesen, sondern etwa Väter von Kindern in einem katholischen Kindergarten. Dann verwiesen die beiden Missbrauchsbeauftragten die Hinweisgeber an die zuständigen Stellen.




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