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Ettaler Pater Gesteht Missbrauch - Bewahrungsstrafe Zugesagt

kath.net
February 27, 2015

http://www.kath.net/news/49635

Ex-Benediktiner gestand, in mehr als 20 Fallen sexuelle Ubergriffe gegen drei 12- bis 15-jahrige Schuler verubt zu haben: Er hatte ihnen in die Hose gegriffen und sie am Geschlechtsteil gestreichelt – Stellungnahme der Benediktiner-Abtei Ettal

Munchen (kath.net/KNA) Uberraschende Wende im Ettaler Missbrauchsprozess: Nach der Zusage einer Bewahrungsstrafe durch den Richter hat der angeklagte Benediktinerpater G. (44) am Donnerstag vor dem Landgericht Munchen II ein umfassendes Gestandnis abgelegt.

Bei einer von der Verteidigung angestrengten Verstandigung stellte das Gericht fur diesen Fall eine Gefangnisstrafe von nicht mehr als zwei Jahren in Aussicht, die fur vier Jahre zur Bewahrung ausgesetzt werden konne. Der Angeklagte erklarte sich mit der Auflage einer ambulanten Sexualtherapie einverstanden.

Das weitere Verfahren kann dadurch erheblich abgekurzt werden, weil sich die Vernehmung vieler Zeugen damit erubrigt hat. Das gilt auch fur fuhrende Mitglieder der Ettaler Klostergemeinschaft. Mit einem Urteil ist am 11. Marz zu rechnen.

Mit seinem Gestandnis bekannte sich der Benediktiner im Sinne der Anklage fur schuldig. Er raumte uber seinen Anwalt ein, als Internatsprafekt in Kloster Ettal zwischen 2001 und 2005 in mehr als 20 Fallen sexuelle Ubergriffe gegen drei 12- bis 15-jahrige Schuler (Symbolfoto) verubt zu haben. Der Ordensmann griff den Minderjahrigen in die Hose und streichelte sie uber langere Zeit am Geschlechtsteil.

Ein weiterer angeklagter versuchter Missbrauch spielt fur das Strafma? keine Rolle. Deshalb wurde das Verfahren in diesem Fall vorlaufig eingestellt. Zum Prozessauftakt hatte der Ordensmann nur Distanzlosigkeiten gegenuber seinen ehemaligen Schutzlingen eingeraumt und alle vorgeworfenen Straftaten kategorisch bestritten.

Als strafmildernd wertete das Gericht au?er dem Gestandnis, dass der Angeklagte bisher nicht vorbestraft sei. Seine Opfer hatten keine erheblichen korperlichen oder psychischen Verletzungen davongetragen. Die Taten lagen schon weit zuruck. Das Verfahren dauere schon funf Jahre. Au?erdem drohten dem Priester weitere Strafen durch die katholische Kirche. Der Angeklagte lebt schon seit mehreren Jahren nicht mehr im Kloster.

kath.net dokumentiert die Stellungnahme der Benedictiner Abtei Ettal vom 26.2.2015 23 Uhr in voller Lange:

Mit Entsetzen mussten wir erfahren, dass Pater G. einen Gro?teil der gegen ihn erhobenen Vorwurfe eingeraumt hat. „Dass die Opfer uber die erlittenen Ubergriffe hinaus so viele Jahre auf Gerechtigkeit warten mussten und sogar einem langwierigen Verfahren ausgesetzt waren, erschuttert uns und tut uns zutiefst leid“ sagt Abt Barnabas. Wir sind selbst au?erst enttauscht, dass Pater G. uns uber einen so langen Zeitraum hinweg die Wahrheit verschwiegen hat.

Wir werden umgehend im Vatikan das kirchenrechtlich vorgesehene Verfahren einleiten. Pater G., der seit 2010 nicht mehr im Kloster lebt und keine Seelsorgeaufgaben wahrnehmen darf, muss damit rechnen, sobald das Urteil vorliegt, endgultig aus dem Priesteramt entlassen zu werden.

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