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Neue „unabhangige Aufarbeitungskommission Kindesmissbrauch“ (uak): Deutscher Bundestag Stimmt Aufarbeitungskommission Zu.

Beauftragter
July 2, 2015

http://beauftragter-missbrauch.de/presse-service/pressemitteilungen/detail/news/neue-unabhaengige-aufarbeitungskommission-kindesmissbrauch-uak-deutscher-bundestag-stimmt-a/

Erstmals wird Missbrauch in Institutionen und in der Familie durch eine staatliche Kommission untersucht. Damit setzt Deutschland auch international bei der Aufarbeitung neue Akzente.

Kommission soll im Januar 2016 starten.

Rorig: „Wir mussen verstehen lernen, welches unertragliche Ausma? Missbrauch in unserer Gesellschaft hat und was wir dagegen tun konnen!“

Der Deutsche Bundestag hat heute abschlie?end uber die Sicherstellung einer unabhangigen Aufarbeitung in Deutschland debattiert und einen Antrag der Regierungsfraktionen mit Zustimmung von Bundnis 90/Die Grunen angenommen. Die „Unabhangige Aufarbeitungskommission Kindesmissbrauch“ (UAK) soll beim Unabhangigen Beauftragten fur Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rorig, angesiedelt werden, im Januar 2016 ihre Arbeit aufnehmen und zunachst bis zum Ende der Amtszeit des Beauftragten, bis Marz 2019, tatig sein. Eine gesetzliche Grundlage wird es fur die Kommission nicht geben. Auch die Finanzierung ist noch nicht abschlie?end geklart. Die Einrichtung einer Kommission war seit Jahren eine zentrale Forderung von Betroffenen, weiteren Expertinnen und Experten und dem Beauftragten.

Rorig: „Spatestens seit 2010 wissen wir, dass sexueller Kindesmissbrauch kein Einzelphanomen ist, sondern ein unertragliches Ausma? in unserer Gesellschaft hat. Die Weltgesundheitsorganisation WHO spricht von 18 Millionen Kindern allein nur in Europa, die sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit erleben. Alarmierende Zahlen, die niemanden unberuhrt lassen durfen und uns als Gesellschaft zu weiterem Handeln zwingen. Es ist allerhochste Zeit, dass wir in Deutschland auf staatlicher Ebene eine Kommission einrichten, die Strukturen untersucht, die Missbrauch in der Vergangenheit begunstigt haben. Missbrauch erledigt sich nicht von selbst. Missbrauch ist ein Generalangriff auf das Grundvertrauen und das gesunde Aufwachsen eines Kindes und wirft tiefe Schatten auf eine jede Gesellschaft. Es ist wichtig, dass Politik und Gesellschaft das von Betroffenen erlittene Unrecht anerkennen und gemessen an dem enormen Ausma? von Missbrauch mitten unter uns in viel hoherem Ma?e in den Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt investieren.“

Formate und Ziele der Aufarbeitung: Die Aufarbeitungskommission soll u. a. Betroffene anhoren, Zeitzeugen- und Expertengesprache fuhren und bereits vorliegende Aufarbeitungsberichte auswerten, dokumentieren und archivieren. Daruber hinaus soll sie Forschungsauftrage initiieren, beispielsweise fur die Aufarbeitung des Missbrauchs in Familien durch die Untersuchung von Straf-, Familiengerichts- und Jugendamtsakten. Ziel ist es, ein gro?eres gesellschaftliches Verstandnis und eine hohere Sensibilitat fur Ausma? und Folgen von Missbrauch fur Betroffene und fur die Gesellschaft zu schaffen - und einen Lernprozess anzusto?en, durch den von Politik und Gesellschaft die heutige Prioritatensetzung uberdacht und kunftig viel starker in Pravention, Beratung und Hilfen investiert wird.

Mitglieder der Kommission: Es sollen bis zu sieben Mitglieder aus den Rechts-, Erziehungs- und Geschichtswissenschaften sowie aus medizinischen, psychologischen oder (sozial-) padagogischen Disziplinen im Herbst 2015 vom Beauftragten berufen werden. Der Kommission wird eine eigene Geschaftsstelle zugeordnet. Fur Personal- und Sachkosten sollen der Kommission jahrlich ca. 3 Millionen Euro zur Verfugung gestellt werden. Der Beauftragte sowie zwei Mitglieder des neuen Betroffenenrates beim Beauftragten sollen Gaststatus in der Kommission erhalten.

Rechtliche Grundlage und Finanzierung: „Eine gesetzliche Verankerung der Kommission konnte politisch nicht durchgesetzt werden“, so Rorig. Dies hatte die kunftige Arbeit der Kommission beim Personlichkeits- und Datenschutz und bei der Einsichtnahme in Akten erheblich erleichtert. Jetzt sei es aber absolut wichtig, dass die Kommission ihre Arbeit aufnehme. Es werde sich bald zeigen, ob die Kommission vielleicht auf ein starkeres rechtliches Fundament gestellt werden musse. Wichtig sei, dass die Bundesregierung die notwendigen finanziellen Mittel jetzt schnell zusage. Das Familienministerium habe bereits Gelder in Aussicht gestellt. „Ein ressortubergreifendes Zusammenwirken bei der Finanzierung der Arbeit der Kommission ware ein deutliches Signal an Lander, Kommunen, Kirchen, organisierten Sport und Wohlfahrt, dass die Bundesregierung insgesamt der Aufarbeitung eine sehr hohe Prioritat einraumt“, betonte Rorig.

Internationaler Vergleich: Auch im europaischen und internationalen Kontext setzt Deutschland mit der Aufarbeitungskommission neue Akzente: Bisher wurde europaweit nur Missbrauch in konfessionellen oder nicht-konfessionellen Einrichtungen untersucht, weltweit die Familie durch eine staatliche Kommission noch nicht in den Blick genommen. Rorig: „Hier nimmt Deutschland bei der Aufarbeitung jetzt weltweit eine wichtige Rolle ein!“

 

 

 

 

 




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