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Neues Urteil, Neuer Einspruch

Badener Zeitung
August 6, 2015

http://www.badenerzeitung.at/2015/08/pater-fabian-neues-urteil-neuer-einspruch.html



Vier Jahre Haft: So lautete voriges Jahr das Urteil gegen Pater Fabian. Der hatte die Vorwurfe, die unter anderem auf Vergewaltigung und Stalking lauteten, stets bestritten und Berufung eingelegt. Vorige Woche gab es ein neues Urteil mit reduziertem Strafma?. Auch dagegen hat Pater Fabian mit seinen beiden Anwalten eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht.

Vergewaltigung, Stalking, Missbrauch einer wehrlosen Person – die Liste der Vorwurfe gegen Pater Fabian, den einstigen Stadtpfarrer von Traiskirchen, ist lang. Unter anderem soll er den jungen Mann, der gegen Pater Fabian Anzeige erstattet hatte, mit Betaubungsmitteln gefugig gemacht haben. Pater Fabian hat die Vorwurfe allerdings stets bestritten. Samtliche Kontakte, gemeinsame Urlaube, aber auch sexuelle Kontakte, hatten freiwillig stattgefunden.

Jahrelang hatten die beiden Manner eine Beziehung gefuhrt, die begonnen hatte, als der junge Mann 19 Jahre alt war. Doch der junge Mann habe ein Problem gehabt, zu seiner Homosexualitat zu stehen und sich deshalb in Lugen verstrickt, die letzten Endes bis zur Anklage gefuhrt hatten, die erst drei Jahre spater erfolgte – so zumindest lautet die Version von Pater Fabian, der auch uber umfangreiche Unterlagen wie Fotos von gemeinsamen Urlauben, Briefen und anderes verfugt.

Vom Landesgericht Wiener Neustadt wurde er voriges Jahr aber dennoch zu einer vierjahrigen Haftstrafe verurteilt. Pater Fabian hat gegen das Urteil berufen. Der Oberste Gerichtshof hob Teile des Urteils auf. In zwei Punkten hat die Staatsanwaltschaft die Anklage fallen gelassen, namlich zum einen beim Vorwurf der beharrlichen Verfolgung und zum zweiten bei einem Fall sexuellen Missbrauchs, der in Costa Rica unter dem Einfluss von Betaubungsmitteln stattgefunden haben soll. Drei Jahre und vier Monate lautete das neue Urteil, das vorige Woche daraufhin in Wiener Neustadt gefallt wurde.

„Auch gegen dieses Urteil haben wir Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung eingebracht“, meint Pater Fabians Verteidiger Amir Ahmed. Jetzt ist wieder das Oberlandesgericht bzw. der Oberste Gerichtshof am Zug. Eine Frist, innerhalb der eine Entscheidung fallen muss, gibt es keine, aber Verteidiger Ahmed rechnet mit rund zwei bis drei Monaten, bis es ein finales Urteil gibt.

Pater Fabians Anwalte Amir Ahmed und Michael Dohr wollen in jedem Fall einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen. „Das ist aber erst dann moglich, wenn es ein rechtskraftiges Urteil gibt – und naturlich, wenn neue Beweise vorliegen“, erklart Ahmed.

Und diese Beweise gibt es: Ein Ehepaar soll beobachtet haben, wie sich die beiden Manner einvernehmlich gekusst haben – und zwar zu einem Zeitpunkt nach der angeblichen Vergewaltigung. Auch eine notariell beglaubigte Aussage der beiden liegt vor.

 

 

 

 

 




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