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Bistum Wehrt Sich - Pater War Auch in Gottingen

HNA
December 1, 2015

http://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/missbrauch-bistum-wehrt-sich-pater-auch-goettingen-5919679.html

Unter Druck: Bischof Norbert Trelle nahm am Dienstag zu den Vorwurfen gegen das Bistum Stellung. Foto:?dpa

Gottingen/Hildesheim. Das katholische Bistum Hildesheim hat Vorwurfe zuruckgewiesen, 2010 einen Missbrauchsvorwurf zu spat an die Staatsanwaltschaft weitergegeben zu haben. In einem WDR-Fernsehbericht von Montagabend waren diese Vorwurfe erhoben worden.

Konkret geht es um den vor funf Jahren bekanntgewordenen Fall des heute 74 Jahre alten Jesuitenpaters Peter R., der auch als einer der Haupttater am Berliner Canisius-Kolleg jahrelang sexuelle Ubergriffe an Schulern vorgenommen haben soll.

Berufslaufbahn: Jugendseelsorger in Gottingen

Peter R. war von 1972 bis 1981 an dem Berliner Jesuiten-Gymnasium als Religionslehrer tatig gewesen. 1982 wurde er in die Jesuiten-Niederlassung Gottingen als Jugendseelsorger versetzt, wo er sieben Jahre arbeitete. Das Bistum Hildesheim soll bei seiner Einstellung nichts von den Missbrauchsvorwurfen gewusst haben. 1986 soll ein fruherer Schuler des Berliner Jesuitenkollegs Peter R. in Gottingen aufgesucht und mit einem Schraubenzieher angegriffen haben. Als eine Sekretarin deswegen die Polizei rufen wollte, soll der Pater dies abgelehnt haben. Nach Angaben aus Kirchenkreisen soll Peter R. den Vorfall damit erklart haben, dass der Besucher Geld von ihm gewollt habe. Vermutlich habe der Angriff jedoch einen ganz anderen Hintergrund gehabt. Der fruhere Schuler sei vermutlich ein Missbrauchsopfer gewesen. Er soll sich spater das Leben genommen haben.

Ubergriffe in Gottingen?

Nachdem es auch in Gottingen Hinweise auf sexuelle Ubergriffe gab, wurde der Pater 1989 nach Hildesheim versetzt. Dort soll es dann zu weiteren Vorfallen gekommen sein. 1993 informierte eine Mutter den damaligen Bischof Homeyer daruber, dass Peter R. ihre 14-jahrige Tochter unsittlich beruhrt habe. Daraufhin wurde ihm die Jugendarbeit verboten, weitere Konsequenzen – etwa eine Strafanzeige – gab es nicht. 1997 wurde er nach neuen Vorwurfen ins Dekanat Wolfsburg versetzt, spater nach Berlin und Hannover. 2003 wurde er aus gesundheitlichen Grunden in den Ruhestand versetzt.

Nie eine Strafanzeige

Fazit: In all den Jahren wurde nie Strafanzeige gegen den Pater erstattet. Vier Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals verurteilte das Kirchengericht des Erzbistums Berlin Peter R. wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Geldstrafe von 4000 Euro.

In dem Verfahren ging es ausschlie?lich um den in der WDR-Reportage genannten Missbrauch eines zum Tatzeitpunkt elf Jahre alten Madchens aus Hildesheim. Die zahlreichen weiteren Vorwurfe gegen den Pater blieben unberucksichtigt. Kritik an Kirchengericht

In dem Film wird auch kritisiert, dass das unter Ausschluss der Offentlichkeit tagende Kirchengericht keines der Opfer als Zeugen angehort hat. Auch das betroffene Madchen aus Hildesheim sei nicht befragt worden. Sie habe nicht einmal gewusst, dass ihr Fall verhandelt wurde.

Das sagt der Bischof

„Angesichts des tatsachlichen Ablaufs der Geschehnisse sind die Vorwurfe in keiner Weise haltbar“, sagte nun der stellvertretende Generalvikar, Weihbischof Heinz-Gunter Bongartz, am Dienstag. Bischof Norbert Trelle sagte, die Kirche wurde es begru?en, wenn die Staatsanwaltschaft angesichts der jungsten Entwicklung die Ermittlungen wieder aufnahme. Das Bistum habe die Missbrauchsanzeige im November 2010 unmittelbar an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Das im Marz 2010 stattgefundene Gesprach in Begleitung der Lehrerin der damals 14-Jahrigen habe keine eindeutigen Hinweise auf sexuellen Missbrauch ergeben. (pid/tko/epd)

 

 

 

 

 




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