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Anfragen Zum Verhalten Der Hildesheimer Bistumsleitung Im Fall Des Pfarrers Peter R.

Wir Sind Kirche
December 17, 2015

http://www.wir-sind-kirche.de/files/2451_20151214_an_Bischof_Trelle.pdf

[full text] 2451_20151214_an_Bischof_Trelle

Sehr geehrter Herr Bischof Trelle, sehr geehrter Herr Weihbischof Bongartz, es ist anzuerkennen, dass das Bistum Hildesheim ein Praventionssystem installiert hat und am Aschermittwoch dieses Jahres (18. Februar 2015) auch ein offentliches Schuldbekenntnis, insbesondere zu den Verfehlungen der Verantwortlichen abgelegt hat 1 . Auch anlasslich der Vorwurfe gegenuber dem verstorbenen Bischof Heinrich Maria Janssen Anfang November 2015 zeigte sich die Bistumsleitung zuhorbereit.

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche ist jedoch betroffen von der ARD/WDR-Dokumentation „Richter Gottes“ vom 30. November 2015 2 . Die darauf folgende Pressekonferenz der Hildesheimer Bistumsleitung vom 1. Dezember 2015 3 hat unseres Erachtens nach nicht alle offenen Fragen beantwortet. Unabhangig von der straf- und kirchenrechtlichen Beurteilung des Falles des Hildesheimer Pfarrers Peter R., der sich einem damals 11-jahrigen Madchen mehrfach in distanzloser

Weise genahert hat, dies zugegeben hat und dafur auch zu einer Geldbu?e verurteilt worden ist, hat sich die Bistumsleitung folgenden Fragen zu stellen:

1. Hat die Bistumsleitung die Chronologie des Falles, die dem WDR-Team vorgelegen haben soll, der interessierten Offentlichkeit zuganglich gemacht bzw. wann wird sie es tun?

2. Hat die Bistumsleitung im Sinne und Geist der Leitlinien 4 fur den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjahriger durch Kleriker, Ordensangehorige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz gehandelt, die zwar erst im August 2010 in Kraft traten, aber doch schon lange vorher intensiv diskutiert wurden?

3. Welche Ma?nahmen hat die Bistumsleitung gegenuber dem Tater Peter R. zu welchem Zeitpunkt unternommen?

4. Warum haben die zustandigen Personen dem Madchen nicht geglaubt, das sich vertrauensvoll an seine Religionslehrerin gewandt hatte? Bei Wangenkuss und Umarmung sollten eigentlich die Alarmglocken geschrillt haben. Denn allein schon, wenn das Madchen davon spricht, dass sie das als unangenehm empfunden hat, ist das „ubergriffig“ zu nennen. Umarmungen konnen relativ kontaktarm oder auch mit volligem Korperkontakt verbunden sein. Warum wurde das – im Wissen um das Fehlverhalten des Beschuldigten im Canisius-Kolleg in Berlin – anders beurteilt?

5. Hat sich die Bistumsleitung bemuht, vorrangig die Bedurfnisse des betroffenen Madchens zu sehen und zu respektieren? Warum wurde die psychologische Fachkraft, bei der sich das Madchen schon damals in therapeutischer Behandlung befand, nicht beigezogen?

6. Hat die Bistumsleitung das Madchen bei der Entschadigungsforderung gegenuber dem noch lebenden Tater unterstutzt, wenn die Kirche selber schon nicht zu einer Entschadigungsleistung verpflichtet bzw. bereit ist?

7. Ist der Bistumsleitung bewusst, welche Auswirkungen es auf die ehemals betroffenen Schuler des Canisius-Kollegs hat, den neuen Missbrauchsfall als „Einzelfall“ zu behandeln?

8. Welche Rolle hat der Berliner Weihbischof gespielt?

 

 

 

 

 




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