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Missbrauch: Ruhrbistum Untersuchte Uber 190 Hinweise

Bistum Essen
February 10, 2016

http://www.bistum-essen.de/start/news-detailansicht/artikel/missbrauch-ruhrbistum-untersuchte-ueber-190-hinweise.html

Samtliche Mitarbeiter des Bistums Essen nahmen an Praventionsschulungen teil.

Seit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche vor sechs Jahren lagen dem Bistum Essen insgesamt 192 Hinweise auf sexualisierte Gewalt vor. Grundlage dafur waren sowohl Hinweise von Opfern wie auch eigene Recherchen. Zudem wurden samtliche Personalakten lebender Priester durch eine externe Anwaltskanzlei gepruft. Die Vorwurfe reichen bis zum Beginn der 1950er Jahre zuruck, viele der Beschuldigten sind bereits verstorben, einige konnten namentlich nicht ermittelt werden.

Diese Hinweise betreffen Priester, Diakone, Ordensangehorige sowie haupt- und ehrenamtlich tatige Mitarbeiter. Von den 58 beschuldigten Priestern sind 42 verstorben. Unter den 35 beschuldigten Ordensangehorigen sind 14 Ordenspriester (davon acht verstorben) und 21 Ordensschwestern (davon 11 verstorben). 12 Priester wurden strafrechtlich verfolgt, 7 von ihnen auch verurteilt. 8 Priester wurden auch kirchenrechtlich verurteilt, 7 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Im Jahr 2015 gingen 22 Meldungen uber sexuellen Missbrauch mit Straftatbestand ein, von denen acht sich auf den Zeitraum 2014 und 2015 bezogen. Zwei der insgesamt 17 Beschuldigten sind Priester, einer von ihnen ist bereits verstorben. Sie wurden jeweils von mehreren Opfern beschuldigt. Von den sieben beschuldigten Ordensangehorigen sind funf Ordensfrauen. Au?erdem wurden funf laienangestellte und drei ehrenamtlich tatige Manner beschuldigt. Seit 2010 sind insgesamt 192 Meldungen eingegangen.

Im Jahr 2015 haben das Bistum Essen und die betroffene Ordensgemeinschaft insgesamt 43.000 Euro Leistungen in Anerkennung des Leides gezahlt. Die Gesamtsumme der Zahlungen an die Opfer im Bistum Essen seit dem Jahr 2010 liegt bei 448.000 Euro. Zusatzlich wurden fur acht Personen die Therapiekosten ubernommen. Dieses Geld stammt nicht aus Kirchensteuermitteln.

Mit der Aufarbeitung der Missbrauchsfalle im Bistum Essen ging auch der Aufbau der Praventionsarbeit einher. Neben der Einrichtung einer eigenen Praventionsstelle unter Leitung von Dr. Andrea Redeker wurden umfangreiche Fort- und Weiterbildungen – zum Teil verpflichtend – angeboten. Alle 1.700 Personen in Diensten des Bistums Essen wurden inzwischen geschult, zusatzlich rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer katholischer Rechtstrager. Au?erdem sind alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Fuhrungszeugnisses verpflichtet.

Jeder katholische Rechtstrager muss ein eigenes Schutzkonzept entwickeln, in dem unter anderem die Aus- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Tatigen, die Benennung von Praventionsfachkraften und die Entwicklung von Verhaltensregeln festgelegt sind. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zudem verpflichtet, jeden Verdachtsfall umgehend zu melden. Bei tatsachlichen Anhaltspunkten fur eine Straftat erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Die Verfahrensordnung zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch Minderjahriger sowie schutz- oder hilfebedurftiger Erwachsener durch Kleriker, Ordensmitglieder, Mitarbeitende und Ehrenamtliche im pastoralen oder kirchlichen Dienst des Bistums Essen sowie die Praventionsordnung sind im Internet unter www.praevention.bistum-essen.de zu finden.(ul/cs)

 

 

 

 

 




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