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„Viele reagieren bei der Kirche wie bei der Polizei“

By Katja Thorwarth
Frankfurter Allgemeine
April 5, 2016

http://www.fr-online.de/kultur/kirche-und-staat--viele-reagieren-bei-der-kirche-wie-bei-der-polizei-,1472786,34047274.html

Blick ins Freiburger Münster.

Der Politologe und Autor Carsten Frerk über Religionsgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen, ihre immer noch starke Vernetzung und die Scheu der Politiker, sich mit ihnen anzulegen.

Herr Frerk, welchen Status haben die Kirchen im Staat?
Das ist nicht eindeutig geklärt. Nehmen Sie den Körperschaftsstatus: Eigentlich sind einige Religionsgesellschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Kirchen aber sagen: Wir sind keine gewöhnlichen Körperschaften, die vom staatlichen Hoheitsrecht abgeleitet werden, sondern Körperschaften göttlicher Stiftung. In das Lobbyregister des Bundestages müssen sie sich trotzdem nicht eintragen, sondern haben quasi eine De-facto-Akkreditierung.

Was wäre denn ohne die Göttlichkeit?
Sie müssten Bilanzen veröffentlichen, wirtschaftlich transparent sein, wie andere staatliche Körperschaften auch. Dagegen verwehrt sich die Kirche und begründet ihr Paralleluniversum mit Artikel 140 des Grundgesetzes: „Religionsgesellschaften verwalten ihre Angelegenheiten ohne Mitwirkung des bürgerlichen Staates.“ Das wird ihnen wie jedem anderen Verein auch zugebilligt. Nur haben es die Kirchen geschickt verstanden, dieses Selbstverwalten in ein Selbstbestimmungsrecht zu überführen. So hat die katholische Kirche den massenhaften sexuellen Missbrauch durch geweihte Priester als „eigene Angelegenheit“ definiert und die Missbrauchsfälle nicht an die Staatsanwaltschaft, sondern nach Rom gemeldet.

Und was sagt die Justiz dazu?
Das Selbstbestimmungsrecht ist sogar vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet. Die Frage, ob die Missbrauchsfälle darunter zu fassen sind, hat das Gericht noch nicht entschieden, allerdings haben sieben Verfassungsrichter die höchsten päpstlichen Orden. Das haben Vertreter anderer Institutionen in Deutschland bis dato nicht geschafft.

Aber sexueller Missbrauch ist eine gesetzeswidrige Handlung.
Darum geht es nicht. Es geht um den Artikel 4 des Grundgesetzes und ganz entscheidend darum, dass 1949 von den Weimarer Kirchenartikeln ein Absatz zur Religionsfreiheit nicht übernommen wurde. Darin heißt es, dass durch die Religionsfreiheit Staatsgebote nicht beeinträchtigt werden, Gesetze also Vorrang vor Religionsgeboten haben. Das wurde einfach gestrichen. Die Sonderrolle der Kirche ist nur möglich, weil dieser eine Satz nicht übernommen worden ist. Genaugenommen sind das Mafiastrukturen. Das eigene Personal wird vor staatlichen Zugriffen geschützt und nach eigenen Regeln sanktioniert. Und auch wenn die Kirchen durch die Kritik jetzt dünnhäutiger geworden sind und sich bemühen, mit staatlichen Stellen zusammenzuarbeiten, bleiben die Kirchen ein rechtseigener Raum innerhalb unserer Staatsordnung.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer formulierte einmal, Staat und Kirche hätten mit denselben Menschen zu tun.
Das ist schlicht falsch: Der Staat hat mit allen Menschen zu tun, die Kirche mit den gläubigen Christen – das ist nicht die gleiche Schnittmenge. Für einen Politiker ist es aber immer sinnvoll, sich mit den Kirchen gutzustellen. Er hat es auf Landes- und Bundesebene mit den kirchlichen Büros zu tun, die in allen Stadien über Gesetzesentwürfe informiert werden. Und deren Referenten an die Politik die kirchliche Haltung über bestimmte Gesetzesvorhaben kommunizieren.

Aber der kirchliche Referent kann Ratschläge doch nur auf Basis seiner Ideologie erteilen.
Viele vertreten nach wie vor die Meinung, die Kirchen seien zuständig für Moral und das Gute. Selbst Missbrauchsskandale können diese Auffassung nicht maßgeblich tangieren, was auch daran liegt, dass die Kirche selbst sehr genau zwischen dem fehlerhaften Menschen und dem Gottesglauben trennt. Denn eigentlich müsste ein Gläubiger sagen: Du als Kirchenvertreter bist ein fehlerhafter Mensch, von dir brauche ich mir nichts sagen zu lassen. Aber das passiert nicht.

Warum passiert das nicht?
Viele Menschen reagieren, wenn sie einen Priester sehen, ähnlich wie bei der Polizei. Sie haben ein schlechtes Gewissen. Kirchenvertretern wird immer auch der Status der Obrigkeit zugesprochen, obwohl das Wissen, dass dies nicht so ist, im Volk vorhanden ist; das sieht man an Begriffen wie dem „Schweinepriester“. Die Hochwürden können machen, was sie wollen, ihr Status ist selten durch reales Handeln gedeckt. Auf jeden Pfarrer scheint der Glanz des Papstes abzufärben.

Was unterscheidet den kirchlichen vom weitverbreiteten Wirtschaftslobbyismus?
Es gibt doch den Spruch: Von der Wiege bis zur Bahre – christliche Talare. Damit wird umschrieben, dass man sein ganzes Leben in einem christlichen Umfeld bleiben kann. Und es benennt den entscheidenden Unterschied: Wirtschaftslobbyisten wollen ein bestimmtes Thema in der Politik platzieren; die Kirchen hingegen haben alles auf dem Schirm. Rechnet man ihre gesamten Umsätze zusammen, kommt man auf 129 Milliarden Euro, die deutsche Autoindustrie setzt im Inland zwei Milliarden weniger um. Nach dem Staat sind die Kirchen der größte Grund- und Immobilienbesitzer, und es ist wirklich erstaunlich, dass sie nicht als Wirtschaftsunternehmen wahrgenommen werden, sondern als „Lobbyisten der Nächstenliebe“.

In humanitärer Hinsicht gilt die Kirche als gesellschaftlicher Grundpfeiler. Daher treten viele Menschen nicht aus der Kirche aus.
Die Menschen nehmen an, dass die Kirchen viel Gutes tun, und zahlen nur wegen der sozialen Einrichtungen ihre Kirchensteuer. Dabei finanzieren die Kirchen selbst nur weniger als zwei Prozent der Kosten von den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas, der Rest stammt aus öffentlichen Töpfen. Diese falsche Außenwirkung bedienen die Kirchen und verteilen Flyer, wie das Bistum Köln: „Ohne Moos nix los, wir brauchen die Kirchensteuer für Krankenhäuser.“ An Krankenhäuser und Altenheime geht jedoch in NRW überhaupt nichts; auch sind die kirchlichen Kitas nur zu 5 Prozent eigenfinanziert. Das ist reine Lobbypropaganda.

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Wieso bekommen die Kirchen Staatsleistungen bzw. worauf beruhen die Staatskirchenverträge in einem säkularen Staat wie Deutschland?
Die Staatsleistungen sind eigentlich Personalzuschüsse für die evangelischen und katholischen Kirchenvertreter und betragen derzeit jährlich 510 Millionen Euro. Diese Zahlungen werden aber immer stärker als illegitim angesehen, weil man niemandem mehr erklären kann, woher die Ansprüche der Kirche überhaupt kommen. Allerdings ist das Staatskirchenrecht zu 100 Prozent in kirchlicher Hand, und die sagen, alles sei legal und durch Verträge abgesichert. Dazu muss man wissen, dass sich die Zahlungen aus dem 19. Jahrhundert ableiten und verschiedene Rechtsgrundlagen haben. In der Verfassung von 1919 wurde schließlich festgelegt, dass diese Zahlungen zu beenden seien. Nur fehlt es nach wie vor an einem Gesetz, wie das zu erfolgen hat und wann die Ablösungen an die Kirchen beendet sind. Erst dann wäre die finanzielle Trennung von Kirche und Staat vollzogen.

Was müsste passieren, dass die Staatsleistungen nicht mehr gezahlt werden?
Es müsste ein Bundesgesetz formuliert werden, das beschreibt, wie staatliche Zahlungen an die Kirchen beendet werden sollen. Man spricht dabei von Ablösung, also eine letzte Ausgleichszahlung. Und da gibt es zwei Extremforderungen: Die Kirchen wollen den bis zu 40-fachen Betrag der letztgezahlten Summe. Die Humanistische Union hingegen sagt, die Ablösung habe bereits mit dem Grundgesetz begonnen und selbst auf Grundlage des maximalen Kirchenanspruchs wäre die Ablösung durch Staatszahlungen 1963 beendet gewesen.

Ist es der Einflussnahme der Kirche auf die Politik zu verdanken, dass der Staat immer weiter zahlt?
Staat und Kirche, das ist genaugenommen eine Elitenkooperation. Der alte Satz – mach du sie arm, ich halte sie dumm – gilt ja nach wie vor. Auf Bundes- und Länderebene gibt es insgesamt 34 evangelische und katholische Büros mit über 100 Mitarbeitern, die in einem direkten Kommunikationsaustausch mit weisungsbefugten Ministerialbeamten stehen. Diese Büros haben ein weites Umfeld mit Arbeitskreisen und Professoren, die ihnen zugeneigt sind. Sie sind wie Kanülen, in denen die gesamte kirchliche Lobbykompetenz in den politischen Kreislauf eingespielt wird.

Was hat es mit dem „Wächteramt“ auf sich? Ist das nicht die Basisbegründung für den gesellschaftlich-moralischen Anspruch der Kirche?
Das Wächteramt meint tatsächlich die moralische Verantwortung für den Staat. Die Kirche habe über den Staat zu wachen, dass alles im christlichen Sinne funktioniert. Was ist das bloß für eine Sichtweise? Wir leben in einer Demokratie, in der die Kirchen außer ihrem selbstformulierten Anspruch überhaupt keine demokratische Legitimation haben. Trotzdem verstehen sie sich als Teil des Staates ohne rechtliche Grundlagen. Der stellvertretende Leiter des evangelischen Büros in Berlin hat es einmal so formuliert: „Unsere Aufgabe als Büro ist es, dafür zu sorgen, dass das Staat-Kirchen-Verhältnis nicht der Kontrolle durch die Kirchenleitung entgleitet.“ Das steht im Handbuch des deutschen Staatskirchenrechts.

Das ist recht keck formuliert. Warum schreit niemand auf?
Die Kirche ist auf der regionalen Fläche immer noch gut vernetzt und in die Elitestrukturen eingewoben. Aus der Kirche tritt dort fast niemand aus, auch nicht Bundesabgeordnete, die in der Region verwurzelt sind. Spannend ist hier, dass die Leiter der kirchlichen Büros jenseits ihres diplomatischen auch einen pastoralen Auftrag haben. Sie sind als Lobbyisten also die Seelsorger, die den Abgeordneten die Beichte abnehmen. Sowas nennt sich im Fachjargon „Aufbau von Sozialkapital“ – dass sich das auf politische Rücksichtnahme in Entscheidungsprozessen auswirkt, darf man wohl annehmen.

Dann ergibt es Sinn, wenn der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier sagt: „Der Staat braucht eine geistige und geistliche Heimat.“
Zum einen verwechseln viele ihre christlichen Wurzeln mit Heimat. Man sagt ja auch: Die Kirche im Dorf lassen. Der Kirchturm ist der Mittelpunkt des Dorfes, und wenn die Kirchenglocken läuten, ist das genauso Bestandteil von Heimat, wie wenn die Kuhglocken läuten. Zum anderen sagt Bouffier: Die Kirche kann sich darauf verlassen, dass der Staat nichts tut, was der Kirche entgegen läuft. Dahinter steckt ganz banal die Behauptung, dass der Staat auf Grundsätzen beruhe, die er ohne Zwang aus sich heraus nicht schaffen kann. Er brauche die Kirche, um die gemeinschaftsstiftenden Verhaltensmuster wie Nächstenliebe zu erzeugen.

Man könnte doch einfach sagen, die Menschenrechte sind die Basis des Staates. Da braucht es keine Kirche für.
Ja, aber damit begründet die kirchliche Lobbyabteilung, warum sie „zu Recht“ machtpolitisch neben dem Staat steht. Mein Lieblingszitat formulierte Jürgen Schmude (ehemaliger Bundesminister für Inneres und Justiz, d. Red.) 2013 bei einer Fachtagung der Christinnen und Christen in der SPD: „Wenn die Partei nur beginnen sollte darüber nachzudenken, das bewährte Staats-Kirchen-Verhältnis verändern zu wollen, dann wird es zuerst die Partei treffen, bevor es die Kirchen erreicht.“ Es ist nur ein Beispiel, aber in der Politik wagt es keiner, sich mit den Kirchen anzulegen.

Es wird vielfach gesagt, der Islam greife zu sehr in weltlich-staatliche Strukturen ein. Was denken Sie, wenn Sie das hören?
Der deutsche Staat muss in allen Bereichen zum Islam Stellung nehmen. Beispielsweise müssen islamische Wohlfahrtsverbände gegründet werden – und zwar genauso finanziert wie die Caritas und die Diakonie, nämlich von öffentlichen Geldern. Es gibt eine Tendenz, den Islam in seiner organisierten Form den christlichen Kirchen gleichzustellen, was aber primär von den Kirchen ausgeht, speziell von der evangelischen. Man kann die Islamthematik nicht diskutieren, ohne sich die anderen Kirchen anzuschauen. Und da hat der Staat zwei Möglichkeiten: Entweder er fährt die Verbindungen Staat-Kirche runter. Oder aber er hält es mit den Kirchen. Die wollen, um ihre eigene privilegierte Stellung zu wahren, den Islam zu sich hochziehen.

 

 




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