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Sexueller Missbrauch : Weg Mit Den Verjahrungsfristen!

By Christine Jeske
Main Post
April 22, 2016

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Sexueller-Missbrauch;art735,9173567

Ein Missbrauchsbeauftragter der Kirche als Tater? Wenn sich die jungsten Vorwurfe jemals als wahr herausstellen sollten, ware eine Dimension erreicht, die einen nur noch fassungslos und unglaubig werden lie?e. Der neue Fall im Bistum Wurzburg scheint indes ein altes Vorurteil zu nahren: Die Kirche vertuscht, anstatt die Vorwurfe offen aufzuarbeiten.

Dabei hatte die katholische Kirche doch vor sechs Jahren so sehr Transparenz gelobt: Ende Januar 2010 wurde auch in Deutschland der Umfang des sexuellen Missbrauchs bei Kindern und Jugendlichen in kirchlichen Einrichtungen in der Offentlichkeit bekannt. Die deutschen Bischofe mussten reagieren. Sie hatten keine Wahl und reformierten ihre Leitlinien. „Sexueller Missbrauch vor allem an Kindern und Jugendlichen ist eine verabscheuungswurdige Tat.

Dies gilt besonders, wenn Kleriker oder Ordensangehorige sie begehen“, hei?t seit 2010 ein neuer Passus der 2002 eingefuhrten Richtlinien. Und: „Die Tater fugen der Glaubwurdigkeit der Kirche und ihrer Sendung schweren Schaden zu. Es ist ihre Pflicht, sich ihrer Verantwortung zu stellen.“

Doch der Wille zur Transparenz war bei den kirchlichen Wurdentragern anscheinend nicht allzu sehr ausgepragt, denn nach und nach gab es neue Einschrankungen in den Leitlinien. So wurde das ab 2002 ein wenig und ab 2010 weiter geoffnete Tor der katholischen Kirche, durch das ein Einblick in die Art und Weise der Aufarbeitung der Missbrauchsfalle moglich war, nach und nach wieder ein Stuck weit geschlossen. Zwar war es positiv, dass ab Marz 2010 externe und unabhangige Experten zu Missbrauchsbeauftragten ernannt wurden.

Doch weitgehend unbemerkt von der Offentlichkeit wurden ihre Befugnisse beschnitten: Denn schon ab September 2010 durften sie nicht mehr Missbrauchsfalle direkt an die Staatsanwaltschaft ubermitteln, dafur war nun ausschlie?lich die Bistumsleitung verantwortlich.

Auch dass Mitarbeiter im kirchlichen Dienst verpflichtet waren, Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch direkt an den externen Beauftragten zu melden, wurde nach wenigen Jahren wieder aufgehoben. Nun mussen sie laut Punkt 11 der Leitlinien „schnellstmoglich die zustandige Person der Leitungsebene der Institution, bei der sie beschaftigt sind (.. .) informieren“. Das war also nicht mehr der externe und unabhangige Missbrauchsbeauftragte.

Es gibt es nur eine Losung hin zu mehr Transparenz: Die Verjahrungsfristen mussen bei der geplanten Reform des Sexualstrafrechts fallen. Sexueller Missbrauch ist Mord an der Seele und sollte immer bestraft werden konnen. Dann wurden Entscheidungen wie im aktuellen Missbrauchsfall nicht mehr vorkommen. Denn 2014 entschied die Wurzburger Bistumsleitung, dass der Fall nicht an die weltliche Justiz weitergeleitet wird. Man befurchtete „Indiskretionen“. Allein ein Kirchengericht untersuchte die Vorwurfe der Frau, die einen hochrangigen Geistlichen – ausgerechnet einen ehemaligen Missbrauchsbeauftragten – der sexuellen Notigung beschuldigt.

Wurde die Kirche die Aufklarung jedes Missbrauchsfalls den staatlichen Strafverfolgungsbehorden uberlassen, ware ein Hochstma? an Kontrolle gewahrleistet und die Kirche musste sich auch nicht mehr dem Vorwurf der Vertuschung aussetzen.

 

 

 

 

 




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