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Lander Bleiben Hart: Kein Geld Fur Fonds Sexueller Missbrauch

Frankfurter Rundschau
May 21, 2016

http://www.fr-online.de/politik/laender-bleiben-hart--kein-geld-fuer-fonds-sexueller-missbrauch,26577298,34268660.html

Trotz drohender Ebbe im Hilfsfonds fur die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in Familien lehnen viele Bundeslander eine finanzielle Beteiligung weiter ab. Foto: Daniel Bockwoldt/Illustration

Trotz drohender Finanzierungsprobleme im Hilfsfonds fur die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in Familien lehnen viele Bundeslander eine finanzielle Beteiligung weiter hartnackig ab. Bisher stellte der Bund rund 50 Millionen Euro fur Therapien und Lebenshilfe bereit.

Mecklenburg-Vorpommern und Bayern zahlten zusammen rund acht Millionen ein. Alle anderen Bundeslander verweigern jedoch Zahlungen - oft mit Hinweis auf die Verantwortung des Bundes. Die meisten wollen, wenn uberhaupt, fur Missbrauchsopfer an staatlichen Schulen, Kindergarten und anderen Institutionen des Landes zahlen, ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Fast 6000 Menschen, die in Kindheit und Jugend in ihren Familien sexuell missbraucht wurden, haben seit 2013 Antrage an den Fonds gestellt. Pro Betroffenem wird mit bis zu 10 000 Euro an Sachleistungen kalkuliert. Da die Antragsfrist im April verlangert wurde, konnte der Fonds bald leer sein.

Doch 14 Bundeslander strauben sich dennoch, in ihn einzuzahlen. Es gebe keine Staatshaftung fur den familiaren Bereich, argumentiert das Thuringer Jugendministerium. Der Fonds sei mit zu hei?er Nadel gestrickt, bemangelt das Sozialministerium in Baden-Wurttemberg. Das zeige sich schon daran, dass bisher nur zwei Lander gezahlt hatten. Schleswig-Holstein will dagegen nur zahlen, wenn alle anderen Lander auch dabei sind.

Hessen und Brandenburg fuhlen sich an den ausgelaufenen Fonds Heimerziehung erinnert. Dieser Fonds fur die Opfer von Gewalt und Unrecht in Kinderheimen musste wegen vieler Antrage zweimal aufgestockt werden. Es sollten nicht weitere befristete Sondersysteme geschaffen werden, hei?t es aus Hessen. Der Bund solle deshalb das Opferentschadigungsgesetz neu regeln.

Die angedachte Reform hat es seit dem runden Tisch sexueller Kindesmissbrauch im Jahr 2011 bisher allerdings nicht gegeben. «Viele Bundeslander verstecken sich hinter dem Opferentschadigungsgesetz», sagt der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rorig. Damit benutzten sie das Leid von Betroffenen als Druckmittel gegen die Bundespolitik. «Das hat mit Menschlichkeit nichts zu tun.»

Das Entschadigungsgesetz eigne sich auch grundsatzlich nicht fur Opfer sexueller Gewalt, urteilt Rorig. Denn die zustandigen Landesversorgungsamter seien vor allem auf Folgen allgemeiner Gewalttaten wie Raububerfall oder Korperverletzung eingestellt.

So sei es dort beispielsweise leicht nachvollziehbar, dass ein Mensch Zahnersatz brauche, wenn ihm die Zahne ausgeschlagen wurden. Fur Missbrauchsopfer sei es hingegen schwer zu belegen, dass ihnen Zahne ausfielen, weil sexuelle Gewalt zu Magersucht und Mangelernahrung fuhrten. «Es kann nicht sein, dass es im Strafrecht hei?t: Im Zweifel fur den Angeklagten. Und im Sozialrecht: Im Zweifel muss der Staat nicht zahlen», so Rorig. Fur den Betroffenenrat des Missbrauchsbeauftragten berichtet Kerstin Claus von Schwierigkeiten mit dem Entschadigungsgesetz. «Die Taten liegen weit in der Vergangenheit. Selten gibt es Zeugen», sagt sie. Die Prufung von Glaubhaftigkeit sei fur durch sexuellem Missbrauch schwer traumatisierte Menschen kaum auszuhalten - noch dazu von wenig geschulten Beamten.

Rheinland-Pfalz sieht im Opferentschadigungsgesetz dagegen einen «unburokratischen Zugang» zu Hilfe fur Missbrauchsopfer. Hamburg halt das Antragsverfahren fur leichter als bei Fonds.

2011 wurden 100 Millionen Euro fur den Fonds sexueller Missbrauch zugesagt. Es gab aber keine Zahlungsverpflichtung, allein einen moralischen Appell an gesamtgesellschaftliche Verantwortung. «Saumig ist man nur, wenn man Zahlungsverpflichtungen eingegangen ist, denen man nicht nachkommt», hei?t es dazu aus dem Bremer Sozialressort.

Das sachsische Sozialministerium hat fachliche Bedenken bei der Einbeziehung der Missbrauchsopfer in Familien. «Unter anderem fuhrt es zu einer Ungleichbehandlung und finanziellen Besserstellung unterschiedlicher Opfergruppen familiarer Gewalt», sagt eine Sprecherin.

Viele Bundeslander, darunter Berlin, betonen, dass sie bereits fur Missbrauchsopfer zahlen: Fur jene, die in staatlichen Institutionen sexuelle Gewalt erfuhren. Wobei es dabei allein um Landesbedienstete als Tater geht - nicht um kommunale Angestellte. Das finanzielle Risiko ist fur die Lander dabei deutlich kleiner. Die Antrage machten bisher drei Prozent aller Hilfeersuchen aus, sagt Kerstin Claus vom Betroffenenrat. Und die Antragsfrist fur Institutionen lauft im August ohnehin aus. Eine Verlangerung ist bisher nicht vorgesehen.

In Deutschland haben nach Schatzungen mehr als eine Million Menschen sexuellen Missbrauch erlebt. Deshalb mag die Stellungnahme aus Brandenburg verwundern. «Es gibt fur den Fonds Opfer von Missbrauch in Familien in Brandenburg nur einen Fall aus dem Jahr 1981», sagt ein Regierungssprecher. Darum gebe es keinen Grund, sich an bundesweiten Losungen zu beteiligen. (dpa)

 

 

 

 

 




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