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Bischofen Droht Entlassung Bei Vertuschung Von Missbrauch

kathpress
June 4, 2016

https://www.kathpress.at/goto/meldung/1384807/bischoefen-droht-entlassung-bei-vertuschung-von-missbrauch

Neuer Erlass von Papst Franziskus sieht Absetzung vor, wenn sich ein Bischof einer schweren Sorgfaltspflichtverletzung beim Vorgehen gegen Missbrauch Minderjahriger oder schutzbedurftiger Erwachsener schuldig macht

Katholischen Bischofe droht bei nachlassigem Umgang mit Missbrauchsfallen kunftig die Entlassung aus dem Amt. Ein am Samstag veroffentlichter Erlass von Papst Franziskus sieht die Absetzung vor, wenn sich ein Bischof einer schweren Sorgfaltspflichtverletzung beim Vorgehen gegen Missbrauch Minderjahriger oder schutzbedurftiger Erwachsener schuldig macht.

Solche Falle werden schwerwiegender eingestuft als andere bischofliche Amtspflichtverletzungen zum Schaden von einzelnen oder Gemeinschaften. Dort mussen "sehr schwere" Versaumnisse nachgewiesen werden, um einen Bischof oder gleichrangigen Verantwortlichen aus dem Amt zu entfernen. Die neue Regelung, veroffentlicht in Form eines sogenannten Motu Proprio mit dem Titel "Come una madre amrorevole" ("Wie eine liebende Mutter") tritt am 5. September in Kraft.

Die Sorge und der Schutz der Schwachsten obliege der ganzen Kirche, besonders aber den Hirten, schreibt der Papst in dem Dekret. Er wolle nun prazisieren, dass zu den bereits im Kirchenrecht behandelten schwerwiegenden Fallen, zum Beispiel Besitz von kinderpornographischem Material, nun auch die Nachlassigkeit dazu gehore, zitierte Radio Vatikan am Samstag aus dem vorerst in italienischer Sprache veroffentlichten Erlass des Papstes. Er schreibt damit die Rechtsprechung fur Falle sexueller Gewalt in der Kirche fort. Zuletzt hatte der emeritierte Papst Benedikt XVI. wahrend seiner Amtszeit die "schwerwiegenden Falle" genauer definiert.

Das neue Dokument legt fest, dass sowohl Handlungen wie auch Unterlassungen zur Ablosung vom Amt fuhren konnen, selbst wenn die Betroffenen selbst keine "schwere moralische Schuld" tragen. Die Schuld musse aber objektiv sein, also beweisbar, so der Text weiter. Bei Missbrauch von Minderjahrigen reiche es aus, dass der Mangel an Sorgfalt schwerwiegend sei.

Fur Bischofe ist entweder die vatikanische Bischofskongregation oder die Missionskongregation zustandig, fur so genannte "hohere Obere", also Ordenobere wie Provinziale und Abte, die Ordenskongregation. Diese Kurienamter entscheiden uber eine Anklage und sollen dann in einer ordentlichen Sitzung festlegen, ob ein Bischof oder Ordensoberer innerhalb von 15 Tagen seinen Rucktritt einreichen muss. Die Romische Glaubenskongregation ist am Verfahren selber nicht beteiligt, sie kummert sich um die direkten Falle von Missbrauch, nicht um Fehlverhalten bei Verhutung und Aufklarung. Die letzte Entscheidung liegt beim Papst, der sich durch eine Gruppe von Kirchenrechtlern beraten lasst.

 

 

 

 

 




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