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Bistum Trier: Causa Freisen - "Die Verantwortung Des Diozesanbischofs Bleibt Bestehen"

MissBiT
June 24, 2016

http://missbrauch-im-bistum-trier.blogspot.de/2016/06/bistum-trier-causa-freisen-die.html

"Jede Anzeige oder Verdachtsau?erung wird umgehend gepruft" hei?t es in den Leitlinien von 2002.

Quelle: "27.09.2002 - "Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjahriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz"

Entgegen der Behauptung des Bistums Trier, dass Bistum habe erst jetzt (2016) von den Vorwurfen aus dem Jahr 2006 erfahren, konnte inzwischen belegt werden, dass das Bistum Trier bereits 2006 von der Staatsanwaltschaft informiert wurde. In der bischoflichen Personalkommission, in der die Meldung der Staatsanwaltschaft 2006 bekannt gegeben wurde, sa?en sowohl der damalige Trierer Bischof Reinhard Marx als auch der heutige Bischof Ackermann. Damals fand auch ein Gesprach mit dem ehemaligen Freisener Pfarrer statt. Dieser versicherte dem Bistum gegenuber schriftlich, dass die Vorwurfe ihm gegenuber nicht zutreffend seien. Hatte das Bistum Trier den Verdacht gegen den ehemaligen Priester als unbegrundet angesehen, hatte das Bistum Trier laut Leitlinien allerdings "die notwendigen Schritte unternehmen mussen, den 'guten Ruf der Person' wiederherzustellen". Auch in Bezug auf weitere Verfahren gegenuber dem ehemaligen Freisener Pfarrer. Doch auch dies geschah nicht! - Weiter hie? es in den Leitlinien 2002: "Mit dem (mutma?lichen) Opfer wird umgehend Kontakt aufgenommen" - Weder unter Reinhard Marx noch unter Bischof Ackermann wurde versucht, den mutma?lich Betroffenen in den letzten 10 (!) Jahren zu kontaktieren. Dies geschah erst, nachdem der Betroffene an seine Vorwurfe, die er bereits umfangreich 2006 zur Anzeige brachte, 2016 offentlich erinnerte. Die Fursorge des Bistums - sowohl unter Reinhard Marx als auch unter Bischof Stephan Ackermann - galt offensichtlich in erster Linie nicht dem mutma?lichen Opfer, sondern dem ehemaligen Freisener Pfarrer und dem Ansehen der Kirche.

Aussschlaggebend durfte auch der Satz sein: "Die Verantwortung des Diozesansbischofs bleibt bestehen." - 2006 betraf dieser Passus Reinhard Marx, seit 2009 ist Ackermann der Verantwortliche Diozesanbischof. Und seit 2010 zudem Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz.

 

 

 

 

 




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