BishopAccountability.org

Missbrauchsopfer klagt auf Entschädigungsrente

NDR
July 13, 2016

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Missbrauchsopfer-klagt-auf-Entschaedigungsrente,missbrauch1298.html

[Abuse victim in Germany sues for compensation pension.]

Vor dem Sozialgericht Hannover wird heute der Fall eines Missbrauchsopfers der katholischen Kirche verhandelt. Kläger Mario Baltes wuchs als Kind in einem Kinderheim in Eschweiler in Nordrhein-Westfalen auf und wurde dort nach seiner Aussage geschlagen, erniedrigt und sexuell missbraucht. Außerdem sei er zu sexuellen Handlungen bei anderen Kindern gezwungen worden. Begonnen hätte der Missbrauch als Baltes fünf Jahre alt war. Das war in den 60iger-Jahren. Zehn Jahre dauerte sein Martyrium. Die katholische Kirche hatte ihn für seine erlittenen Qualen mit einer Zahlung in Höhe von 8.000 Euro entschädigt und sich schriftlich bei ihm entschuldigt. Doch das reicht Baltes nicht. Er will vor Gericht eine Rentenzahlung erstreiten.

Kläger offenbar schwer traumatisiert und arbeitsunfähig

Mario Baltes beruft sich bei seiner Klage auf das Opfer-Entschädigungsgesetz, das seit 1985 in Kraft ist. Dessen Leitgedanke folgt der Annahme, dass der Staat als Träger des Gewaltmonopols seine Bürger vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen hat. Deshalb sitzt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) auf der Anklagebank und nicht die katholische Kirche. Der Kommunalverband sei zuständig, bei allen Fällen, die in Nordrhein-Westfalen geschehen sind, wenn die Opfer inzwischen in einem anderen Bundesland leben, erklärte ein LWL-Sprecher am Mittwoch NDR.de.

Baltes sieht Staat in der Pflicht

Für seinen Lebensunterhalt ist Baltes auf staatliche Hilfen angewiesen. Denn er gilt als schwer traumatisiert und arbeitsunfähig. Da die Kirche seiner Meinung nach sein Leid nicht ernst genug nimmt, wendete er sich nun an den Staat, der seiner Auffassung nach für die erlittenen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen aufkommen müsse.

Fällt Gericht bereits heute eine Entscheidung?

Das Sozialgericht muss nun prüfen, was von Baltes Anschuldigungen nachgewiesen werden kann. Zudem müsse die Frage geklärt werden, ob die psychischen Erkrankungen des Opfers auf den Missbrauch zurückzuführen sind, erklärte eine Sprecherin. Zeugen seien nicht geladen. Es könne sein, dass das Gericht aufgrund der vorliegenden Gutachten und Einschätzungen bereits heute eine Entscheidung trifft - oder aber weitere Untersuchungen anordnet. Offen ist, wie hoch die Rente ausfällt, sollte Baltes vor dem hannoverschen Sozialgericht Recht bekommen.




.


Any original material on these pages is copyright © BishopAccountability.org 2004. Reproduce freely with attribution.