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Kein Missbrauchsverfahren gegen Priester in Horstmar

WDR
July 18, 2016

http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/priester-missbrauch-verfahren-eingestellt-100.html


Bischof Felix Genn hat den Priester beurlaubt

[No abuse cases against priests in Horstmar.]

Die Staatsanwaltschaft Münster hat Ermittlungen gegen einen Priester, der in Horstmar tätig war, eingestellt. Ihm war vorgeworfen worden, ein Kind sexuell belästigt zu haben. Ein strafbares Verhalten war nicht nachzuweisen, so der Staatsanwalt.

Was genau dem Priester vorgeworfen worden war, ist nicht bekannt. Münsters Bischof Felix Genn hatte den aus Nigeria stammenden Geistlichen im Februar beurlaubt. Die Missbrauchs-Kommission des Bistums leitete den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter. Bistumssprecher Stephan Kronenburg sprach damals davon, dass der 48-Jährige "im vergangenen Jahr sexuell intendierte Handlungen an einem Kind vorgenommen" haben soll.

Kein Anzeichen für Missbrauch

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Stafan Lechtape ist seitdem umfangreich und gründlich ermittelt worden. Unter anderem habe es Befragungen im Umfeld gegeben. "Diese Befragungen haben ergeben, dass man möglicherweise von einem unangemessenen Verhalten des Geistlichen ausgehen muss. Dieses Verhalten reicht aber nicht aus, um ihn jetzt strafrechtlich belangen zu können", sagte Lechtape dem WDR. Deswegen hat die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren nun eingestellt.

Geistlicher weiter beurlaubt

Das Bistum Münster äußerte sich am Montag weiter zurückhaltend zu dem Fall. "Nach der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wird das Bistum Münster gegen den Priester nun das innerkirchliche Verfahren, die sogenannte kirchenrechtliche Voruntersuchung, fortsetzen", heißt es in einer Pressemitteilung. Geplant sind offenbar auch Zeugenbefragungen. Der Priester bleibe bis auf weiteres beurlaubt.

Priester beteuert Unschuld

Der Geistliche hatte sich direkt nach den Vorwürfen in ein Kloster zurückgezogen. Nach Angaben seines Anwaltes war er über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens sichtlich erleichtert. Weiter zitiert der Anwalt seinen Mandanten mit der Beteuerung: "Ich weiß, dass ich nichts Unrechtes getan habe. Gott ist hierfür mein Zeuge."




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