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Hat Der Ettaler Pater Noch Mehr Kinder Missbraucht?

Frankfurter Allgemeine
August 4, 2016

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/hat-der-pater-aus-kloster-ettal-mehr-kinder-missbraucht-14371491.html

[Has the priest from Ettal abused even more children?]

Wieder vor Gericht: Der Ettaler Benediktinerpater wird von einer Gerichtsdienerin in den Verhandlungssaal gefuhrt.

Der wegen sexuellen Missbrauchs in 21 Fallen verurteilte ehemalige Ettaler Benediktinerpater G. muss sich seit Donnerstag erneut vor einem Munchner Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46 Jahre alten Geistlichen sexuellen Missbrauch von Kindern in „zehn tatmehrheitlichen Fallen“ vor. Der Beschuldigte habe 2004 und 2005 mehrmals sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vorgenommen oder an sich von dem Kind vornehmen lassen. Seit April dieses Jahres sitzt G. in Untersuchungshaft.

Der Mann ist laut Auskunft eines Sprechers des Klosters Ettal inzwischen aus dem Orden ausgeschlossen und darf das Priesteramt nicht mehr ausuben. Die Entscheidung habe die romische Glaubenskongregation Mitte 2015 getroffen. Seit Herbst 2010 lebe der Betroffene nicht mehr in Ettal. Die Abtei ubernehme beim neuen Prozess keine Kosten fur den Beschuldigten, wie sie dies zuvor getan habe.

G. wird vorgeworfen, im Schuljahr 2003/2004 zu einem 1991 geborenen Schuler ein engeres, spater sexuelles Verhaltnis entwickelt zu haben. Unter anderem soll der fruhere Pater den Jungen im Genitalbereich gestreichelt haben.

Das Landgericht Munchen II hatte gegen G. im Marz 2015 eine Bewahrungsstrafe verhangt. Mit einem Jahr und zehn Monaten Gefangnis war die erste Jugendkammer im unteren Bereich des Strafma?es geblieben, das sie dem Angeklagten fur ein Gestandnis in Aussicht gestellt hatte. Mildernd wirkte sich die Bereitschaft des Taters aus, dem Nebenklager einen Schadenersatz von 1.500 Euro zu zahlen. Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Offentlichkeit statt, da es um intime Details aus dem Privatleben des Angeklagten und der Belastungszeugen ging.

In 21 Fallen hatte der fruhere Internatsprafekt und Religionslehrer zwischen 2001 und 2005 an drei Schulern sexuelle Handlungen vorgenommen. Die Opfer waren zwischen 12 und 15 Jahre alt. Die Haftstrafe wurde fur vier Jahre zur Bewahrung ausgesetzt. Zugleich hatte der Tater die Auflage erhalten, sich einer ambulanten Sexualtherapie zu unterziehen. Die Opfer gaben damals an, sie hatten durch die Ubergriffe keine behandlungsbedurftigen Schaden.

 

 

 

 

 




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