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Vorwürfe gegen Pfarrer sind verjährt

By Siegfried Farkas
MaPost
September 05, 2016

http://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Pfarrer-und-Pastoren-Sexueller-Missbrauch;art766,9341714

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat die Ermittlungen gegen einen Ruhestandspfarrer wegen sexuellen Missbrauchs einer damals Minderjährigen vor über 40 Jahren wegen Verjährung eingestellt.

[A priest who for any years was active in a parish in the Bad Kissingen area does not need fear prosecution because the alleged incidents of abuse are time-barred, according to the prosecutor in Schweinfurt.]

Ein viele Jahre lang in einer Pfarrei im Raum Bad Kissingen tätiger katholischer Priester braucht nicht zu befürchten, dass er sich wegen sexuellen Missbrauchs einer jungen Frau vor Gericht verantworten muss. Wie Ursula Haderlein, die Leiterin der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, am Montag auf Anfrage bestätigte, sind die Ermittlungen gegen den Ruhestandspfarrer eingestellt.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft sind die mutmaßlichen Taten, die bereits mehr als vier Jahrzehnte zurückliegen, verjährt. Sie sollen sich zwischen Oktober 1968 und Frühjahr 1973 in Polen zugetragen haben, wo der vor einigen Jahren in den Ruhestand verabschiedete Pfarrer damals noch wirkte.

Entscheidung nicht überraschend

Ganz überraschend kommt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht. Bereits im Mai, als Generalvikar Thomas Keßler und weitere Vertreter des Bistums den Gläubigen in der früheren Pfarrgemeinde des Pfarrers vor Ort Rede und Antwort standen, war angeklungen, dass ähnlich weit zurück liegende Fälle, häufig eingestellt würden.

Dass der sexuelle Missbrauch in Polen stattgefunden haben soll, hätte den Mann übrigens nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt. Wie die Leitende Oberstaatsanwältin am Montag weiter erklärte, hätten die als verjährt eingestuften Taten auch in Deutschland verfolgt werden können.

Der Fall hatte nicht nur in der langjährigen Gemeinde des Pfarrers für großes Aufsehen gesorgt. Die Diözese musste sich von Gläubigen unter anderem kritisieren lassen, weil es von der ersten Kontaktaufnahme des Opfers bis zur offenen Auseinandersetzung mit den Vorwürfen lange gedauert hat. Keßler war, wie er im Mai selbst berichtete, noch 2014 von der im Zeitraum der Taten minderjährigen Frau erstmals auf den Fall angesprochen worden. Bis zum ersten Treffen der Frau mit dem Ansprechpartner für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Diözese seien Monate vergangen. Die Anhörung des Ruhestandspfarrers erfolgte vor einem Jahr. Die Aufarbeitung des Falles durch die Kirche sei „nicht gerade supertoll“ gelaufen, räumte Keßler vor diesem Hintergrund der Pfarrgemeinde gegenüber ein.

Selbst angezeigt

Die Auseinandersetzung der Staatsanwaltschaft mit den Vorwürfen hat aber mit einer kirchlichen Initiative zu tun. Wie der Generalvikar im Mai berichtete, hat sich der Mann auf seine Aufforderung hin, selbst angezeigt. Von der Sache her, so die Diözese damals, habe der Ruhestandspfarrer die Vorwürfe weitgehend eingestanden. Er habe aber von „einvernehmlichem Handeln“ gesprochen.

Von der weltlichen Justiz hat der Ruhestandspfarrer nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft voraussichtlich nichts mehr zu befürchten. Wie jedoch die Kirche mit ihm umgeht, ist noch nicht endgültig bekannt. Wie das Bischöfliche Ordinariat im Juni bestätigte, hat Bischof Friedhelm Hofmann dem Ruhestandspfarrer die Ausübung aller priesterlichen Dienste untersagt. Auch das Pfarrhaus in der Gemeinde sollte der Mann räumen.

Contact: Josef Hildebrand




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