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Ex-priester Soll Minderjahrigen Missbraucht Haben

Journal
November 16, 2016

http://www.journal.lu/article/ex-priester-soll-minderjaehrigen-missbraucht-haben/

Der 60-Jahrige bestreitet die Vergewaltigungen

Nach tausenden Fallen von sexuellem Missbrauch in den Kirchen der USA und Irlands gibt es einen Skandal in der katholischen Kirche Luxemburgs, der nun vor Gericht gelandet ist. Es ist damit der bislang aktuellste Fall von sexuellem Missbrauch im Land, denn Falle die Anfang 2010 bekannt wurden, lagen oft 30 Jahre und mehr zuruck und sind verjahrt. Auf der Anklagebank des Bezirksgerichts Luxemburg sitzt jetzt ein ehemaliger Pfarrer des katholischen Pfarrverbands Belair-Merl-Zessingen.

Mehrfache Vergewaltigung eines Teenagers

Er ist wegen Vergewaltigung eines Minderjahrigen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 59-jahrigen Pfarrer vor, sich Ende 2008 in Taize (Saone-et-Loire in Frankreich) an einem minderjahrigen Jungen (damals 14 Jahre alt) vergangen zu haben. Das Opfer sei am 8. November 2008 in einer Herberge drei Mal vergewaltigt worden. Der Mann bestreitet die Vergewaltigungen. Er hatte damals mit dem Jungen ein Zimmer geteilt. Erst lange Zeit nach den Geschehnissen, im Jahr 2014, offnete sich der Junge und au?erte sich zur Tat.

Selbstanzeige und Suspension

Der von Maitre Gaston Vogel vertretene Pfarrer hatte sich daraufhin selbst gegenuber der Erzdiozese und Erzbischof Jean-Claude Hollerich angezeigt. Allerdings nicht freiwillig, denn der Vater des Jungen hatte vorher mit dem Pfarrer uber die Sache geredet. Er wollte dem Pfarrer nicht schaden. Der Erzbischof verhangte dem Pfarrer ein Kontaktverbot zu dem Kind. Hollerich suspendierte den Priester unmittelbar nach dessen Selbstanzeige von seinen pastoralen Aufgaben und vergewisserte sich, dass die Staatsanwaltschaft informiert wurde. Noch am gleichen Tag wurde der Betroffene von der Kriminalpolizei vernommen. Hier raumte er die vollstandige Dimension des Vorfalls ein, bestritt aber eine Notigung des Jungen. Er habe nie beabsichtigt, den Jungen zu etwas Ungewolltem zu zwingen.

Es steht Aussage gegen Aussage in der grundlegenden Fragestellung, wie und warum es soweit kam. Wahrend der Pfarrer gegenuber der Kriminalpolizei aussagte, dass die Initiative von dem Jugendlichen ausging dieser ihn bereits in den Wochen zuvor sexuell provoziert habe, sagte das Opfer aus, dass der Pfarrer derjenige gewesen sei, der sich ihm sexuell genahert hatte. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob denn die Beschuldigungen, die ihm vorgeworfen werden, der Realitat entsprechen, antwortet der Beschuldigte daher klar mit „Nein.“ Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertreter Albert Rodesch zeigten sich entsetzt uber diese Aussage des Angeklagten und verwiesen auf die Aussageprotokolle.

Der Junge wehrte sich nicht

Was die Eltern nicht ahnen: Der Pfarrer legt sich laut den Anschuldigungen neben den Jungen ins Bett und soll ihn gekusst haben. Der Junge hatte sich nicht getraut, irgendetwas zu sagen und hatte den Kuss erwidert. Laut Opfer soll es dann zu Oralverkehr gekommen sein. In der polizeilichen Vernehmung sagte der Pfarrer „Ich wei? nicht mehr, ob es soweit kam.“

Der Geistliche soll dann am nachsten Tag das Kind in der Jugendherberge in der Dusche uberrascht und mit Komplimenten uberschuttet haben. Auch zu Streicheleien sei es gekommen. Der Junge hatte sich nicht gewehrt. Laut zustandigem Ermittler sei die Initiative vom Pfarrer ausgegangen. Es soll zur Masturbation gekommen sein. Dies bestreitet der Angeklagte nicht.

Glaubt man dem Pfarrer, so ging es - laut Gesprach mit dem Psychiater und Psychologen - bei dem Missbrauch in Wahrheit nur um tiefe Freundschaft, ehrliche Verbundenheit und emotionale Zuneigung.

Voll schuldfahig

„Kann man den Beschuldigten als padophil bezeichnen?“, fragte die Vorsitzende Richterin den Psychiater Edmond Renaud. Es sei auf jeden Fall ein perverser Akt, der Beschuldigte sei allerdings nicht psychiatrisch krank, antwortete der Experte. Renaud erklarte den Pfarrer nach Gesetz als voll schuldfahig. Ob heute das 22-jahrige Opfer vor Gericht unter Ausschluss der Offentlichkeit befragt werden wird, ist noch unklar. Im Prozess beantragte der Nebenklager als Schadenersatz den symbolischen Euro.

Der Prozess wird am Mittwoch mit einem Video der polizeilichen Zeugenvernehmung des Opfers fortgesetzt. Er ist auf vier Tage angesetzt.

 

 

 

 

 




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