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Gericht spricht Ex-Pfarrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs frei

By Pierre Welter
Journal
December 20, 2016

http://www.journal.lu/article/missbrauchsprozess-freispruch-fuer-ex-pfarrer/

Man muss abwarten, wie das Gericht diesen Freispruch genau begründet hat.

[Court clears ex-priest from accusation of sexual abuse.]

Der ehemalige Pfarrer, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde, ist am Dienstag von der Kriminalkammer im Bezirksgericht Luxemburg freigesprochen worden. Dem heute 60-jährigen, mittlerweile in den Laienstand zurückversetzten Ordensmann wurde vorgeworfen, im November 2008 einen 14-jährigen Ministranten im französischen Taizé sexuell missbraucht zu haben. Trotz der schockierenden Erlebnisse hatten mehrere Zeugen ihren Pfarrer in dem Prozess in Schutz genommen.

Beim Plädoyer hatte die Vorsitzende Richterin sowie die Anklagevertreterin dem Angeklagten vorgeworfen, er sei nur „vermeintlich geständig“. Die Anklagevertreterin vermisste ebenfalls Reue bei dem ehemaligen Ordensmann und verlangte eine strenge Bestrafung von sieben Jahren, nicht zuletzt aus generalpräventiven Gründen. Beim Angeklagten gebe es ein Mangel an subjektiver Einsicht. Der 60-Jährige hatte angegeben, er habe sich damit verantwortet, dass er den Versuchungen in Taizé nicht widerstehen habe können. Nebenkläger Albert Rodesch an das Gericht: Der Pfarrer habe sein Opfer für sein Leben lang gebrandmarkt und sein Leben verpfuscht.

Das könne nur mit einer schweren Strafe beantwortet werden. Der Nebenkläger kritisierte die Ausführungen der Verteidigung als „lediglich als Heischen nach einem Milderungsgrund“. Es sei zu schwerem Missbrauch gekommen - Oralverkehr und Masturbation. Anwalt Rodesch betonte, sein Mandant sei erheblich beeinträchtigt durch die Vorfälle in Taizé. Sein Leben sei anders verlaufen als geplant. Es habe sich um „gravierendste und für mich schockierende Übergriffe“ auf einen jungen Menschen gehandelt, die Schäden würden teilweise heute noch anhalten. Er sah beim Angeklagten bis heute keine Reue. Knackpunkt für dieses Urteil war unter anderem das Alter (14 Jahre) des Jungen. Die Richter erkannten zwar den Tatbestand der Vergewaltigung an, da sich der Vorfall im November 2008 ereignete, müsse nicht der aktuelle Gesetzestext, der aus dem Jahr 2011 stammt, sondern der, der zur Tatzeit in Kraft war, berücksichtigt werden. Wird nach derzeitigem Recht jeglicher oraler Sex mit einem Minderjährigen unter 16 Jahren als Vergewaltigung klassifiziert, war dies vor 2011 zum Tatzeitpunkt nicht der Fall. Damals lag das Alter, ab dem eine Person Geschlechtsverkehr zustimmen konnte, bei 14 Jahren.

Wie die Justiz-Pressestelle präzisiert, hatte die Staatsanwaltschaft beweisen sollen, dass der Junge dem Geschlechtsverkehr nicht zugestimmt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung angekündigt.

 




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