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Kindesmissbrauch in 27 Fallen: Jetzt Erhebt Staatsanwaltschaft Anklage Gegen Zen-priester Aus Dem Landkreis Augsburg

Stadt Zeitung
April 6, 2017

http://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/blaulicht/kindesmissbrauch-in-27-faellen-jetzt-erhebt-staatsanwaltschaft-anklage-gegen-zen-priester-aus-dem-landkreis-augsburg-d24299.html?cp=Kurationsbox

Der 61-jahrige Verdachtige (Mitte) war auch Mitglied des Runden Tisches der Religionen in Augsburg und in dieser Funktion auch an der alljahrlichen Ansprache zum Augsburger Friedensfest beteiligt. Foto: Markus Hock

Nach neun Monaten Untersuchungshaft hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben gegen einen 61-jahrigen Zen-Priester aus dem Landkreis Augsburg. Es geht um insgesamt 27 Falle von Kindesmissbrauch. Zudem soll der Mann Kinderpornos besessen haben. Er hat die Taten teilweise eingeraumt.

Im Detail hat die Staatsanwaltschaft Anklage unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs in funf Fallen, wegen sexuellen Missbrauchs in 22 Fallen und wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften zum Landgericht Augsburg - Jugendkammer als Jugendschutzgericht - erhoben.

Der Angeklagte ist laut Staatsanwaltschaft dringend verdachtig, zwischen 2005 bis Ende 2015 an zur Tatzeit zwischen vier und 13 Jahre alten Buben sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben und/oder geschlechtsteilbezogene Bild- und Filmaufnahmen von den Geschadigten gefertigt zu haben.

2000 Kinderpornos bei Zen-Priester gefunden

Weiterhin wird dem Angeschuldigten vorgeworfen knapp 2000 Bild- und Videodateien mit kinderpornographischen Darstellungen und uber 800 jugendpornographische Bild- und Videodateien besessen zu haben.

Der Angeklagte, der die Taten im Ermittlungsverfahren zum Teil eingeraumt hat, befindet sich seit Ende Juli 2016 in Untersuchungshaft in der JVA Gablingen.

Zen-Priester droht mehrjahrige Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs

Das Strafgesetzbuch sieht fur sexuellen Missbrauch von Kindern Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren, fur schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis funfzehn Jahren, fur Besitz kinderpornographischer Schriften Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und fur Besitz jugendpornographischer Schriften Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Termine zur Hauptverhandlung wurden noch nicht bestimmt.

 

 

 

 

 




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