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Ex-Schüler klagt Orden wegen Missbrauchs

religion@orf
April 12, 2017

http://religion.orf.at/stories/2836714/

[A former pupil has alleged abuse at the Dachsberg Gymnasium of the Oblates of St. Franz von Sales in Upper Austria and seeks damaged. The independent prosecutor's office is also criticized.]

Ein ehemaliger Schüler klagt das Dachsberger Gymnasium der Oblaten des hl. Franz von Sales in Oberösterreich wegen Missbrauchs auf Schadenersatz. An der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft wird ebenfalls Kritik geübt.

Der Mann habe in dem 1970er Jahren das Dachsberger Gymnasium besucht und sei in den Jahren 1976 bis 1978 „Opfer regelmäßiger körperlicher und sexueller Gewalt zweier Pädagogen der Schule“ geworden, so eine Aussendung der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt am Mittwoch.

Im Alter zwischen neun und zwölf Jahren habe er sexuelle Übergriffe sowie Schläge durch zwei Patres über sich ergehen lassen müssen. Beide seien als Lehrer und Erzieher an der Schule tätig gewesen, Letzterer sogar als Rektor. Sie seien äußerst brutal vorgegangen und hätten einander bezüglich der Vorwürfe gedeckt, so die Aussendung. Er sei gezwungen worden, an „privaten Religions-Nachhilfestunden“ teilzunehmen, während derer es zu Missbrauch und oralen Vergewaltigungen gekommen sei.

Schwere Spätfolgen

Im Alter von 22 Jahren sei beim Betroffenen Kehlkopfkrebs ausgebrochen, ihm wurde ein Stimmband entfernt. „Mit einer solchen Diagnose war der Betroffene der jüngste Patient in Österreich - der Altersdurchschnitt der Kehlkopfpatienten lag damals bei 60 Jahren. Sein behandelnder Arzt vermutete schon damals dass seine Krankheit eine psychische Ursache haben könnte.“

Wegen notwendiger Operationen und in der Folge körperlicher Beeinträchtigung habe das Opfer mit 41 Jahren seinem Beruf nicht mehr nachgehen können und sei gezwungen gewesen, wegen Berufsunfähigkeit in Invaliditätspension zu gehen. „Das Missbrauchsopfer bekam schwere Depressionen, die eine psychotherapeutische Behandlung notwendig machten, in der er begann, über das Erlebte zu sprechen“, so die Aussendung.

Vorwurf: Täter arbeiten weiter

Aus den Medien habe der Betroffene zufällig erfahren, dass einer seiner beiden Peiniger immer noch im Erzieherdienst an einer der Ordensschulen in Essen (Deutschland) tätig sei. „Diese Nachricht löste bei ihm einen Schock aus und ließ in ihm das Verdrängte wiederaufleben. In Absprache mit seinem behandelnden Arzt wendete sich der Betroffene an die kircheneigene Klasnic-Kommission (Unabhängige Opferschutzanwaltschaft, Anm.).“

Nach erfolgter Anerkennung als Opfer habe er neben der Zusage für 30 Therapiestunden um 15.000 Euro erhalten. Angesichts „der langen Krankengeschichte und des Leidensweges des Opfers, seiner frühzeitigen Pensionierung wegen Invalidität“ habe das aber „nur einen Bruchteil der tatsächlich erlittenen Schäden und Kosten“ abgedeckt - als „nur Almosen“ bezeichnete die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt den Betrag. Nun klage er die Kongregation der Oblaten des hl. Franz von Sales auf weitere 220.000.

Oblaten überlegen Gegenklage

Der in Wien ansässige Provinzial des Ordens der Oblaten, Thomas Vanek, stellte auf APA-Anfrage fest, ihm liege keine Klageschrift vor. Es sei ein schlimmer Vorwurf erhoben worden, der aber „nicht haltbar“, sondern „untragbar“ sei. Man überlege eine Gegenklage. Der geschilderte Sachverhalt könne so nicht stimmen. Es gebe darin Widersprüchliches.

Er habe sich gegenüber der „Klasnic-Kommission“ dagegen ausgesprochen, zu bezahlen. Der eine beschuldigte Pater sei bereits seit längerem verstorben, deshalb habe er dazu nicht mehr befragt werden können. Man habe aber mit anderen Personen aus der Zeit, auch mit Mitschülern, gesprochen und es sei kein weiterer Vorwurf gegen die beiden Ordensmänner erhoben worden. Auch ein ärztliches Gutachten, das einen Zusammenhang von Missbrauch und der sehr bedauerlichen Erkrankung belege, sei unbekannt.

Es sei dem Kläger eine Konfrontation unter Anwesenheit von zwei neutralen Personen angeboten worden, das habe er jedoch nicht angenommen, berichtete Vanek. Er stellte grundsätzlich fest, man gehe gewissenhaft und seriös mit derartigen Vorwürfen um und nehme sie auch nicht auf die leichte Schulter. Eine strafrechtliche Anzeige gebe es in diesem Fall nicht, erklärten Vanek und die Plattform einhellig. Letztere will weitere Betroffene suchen, deren Fälle später datieren. Denn dann wären ältere auch nicht verjährt.

Kommission: „Nach bestem Wissen und Gewissen“

Seitens der von der katholischen Kirche eingesetzten Opferschutzanwaltschaft hieß es am Mittwoch gegenüber religion.ORF.at, man entscheide „nach bestem Wissen und Gewissen“ über die einzelnen Anträge von Menschen, die sich als Opfer von Missbrauch durch Angehörige der Kirche meldeten. „Nach einer sehr opferfreundlichen Plausibilitätsprüfung“ werde über die Beträge entschieden, diese würden je nach Fall gestaffelt, sagte Herwig Hösele, der der Kommission angehört.

Das Reglement der von Waltraud Klasnic geleiteten Opferschutzanwaltschaft sei von „allen anderen mit Missbrauch beschäftigten Kommissionen, etwa der Gemeinde Wien, übernommen worden“. Die knapp 1.500 Entscheidungen, die seit 2010 tätig ist, getroffen wurden, seien „großteils auf Akzeptanz“ gestoßen. „Es tut uns sehr leid, dass das nicht immer genügt, und uns ist auch bewusst, dass sich mit Geld nicht alles wiedergutmachen lässt“, so Hösele.




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