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Disziplinarverfahren Gegen Pfarrer Im Ruhestand Abgeschlossen

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
July 14, 2017

http://www.ekmd.de/presse/pressemitteilungen/archivpressestelleerfurt/36682.html

Wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Die Disziplinarkammer bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat einen Pfarrer im Ruhestand aus dem Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) entfernt. Dies ist das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens gegen den Pfarrer, dem sexueller Missbrauch in den Jahren 1973 bis 1978 in der Kirchengemeinde Bad Lauchstadt im Kirchenkreis Merseburg vorgeworfen wurde.

Die EKM hatte das Disziplinarverfahren gegen den Pfarrer im Jahr 2012 eingeleitet, nachdem von Betroffenen Vorwurfe gegen den Pfarrer erhoben worden waren. Der Fall war daraufhin vor der EKD-Disziplinarkammer verhandelt und im Juni 2016 entschieden worden. Gegen das Urteil hatte der Angeschuldigte Berufung eingelegt. In letzter Instanz hat der EKD-Disziplinargerichtshof am 29. Juni dieses Jahres entschieden und die Berufung zuruckgewiesen. Damit ist das Urteil der Disziplinarkammer rechtskraftig. Das Kollegium der EKM hat daraufhin in seiner letzten Sitzung (11.7.) beschlossen, das Urteil umzusetzen. Der Pfarrer, der heute in Niedersachsen lebt, darf damit nicht mehr als Pfarrer tatig sein, verliert seine Ordinationsrechte und erhalt aus kirchlichen Mitteln kein Ruhestandsgeld mehr.

Die Landeskirche hatte 2012 auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch eingestellt, da mogliche strafbare Handlungen verjahrt waren. Die Disziplinarkammer der EKD hat den Fall seit Marz 2014 verhandelt.

Hintergrund

Ein kirchliches Disziplinarverfahren reagiert auf ein Verhalten, dass die Glaubwurdigkeit der Kirche und ihrer Verkundigung beeintrachtigt. Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, wenn zureichende tatsachliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht einer Amtspflichtverletzung begrunden.

 

 

 

 

 




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