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Priester will “Zeichen” im Bus gesehen haben

By Carlo Kass
Tageblatt
October 13, 2017

http://www.tageblatt.lu/headlines/sex-mit-luxemburger-jugendlichem-priester-will-zeichen-im-bus-gesehen-haben/


Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte Geistliche Emile A. war in erster Instanz freigesprochen worden. Ende 2008, Anfang 2009 soll er einen damals 14-jährigen Jungen bei einer Pilgerfahrt nach Taizé vergewaltigt haben. Der Fall landete nun erneut vor den Berufungsrichtern.

Ein kurzer Rückblick: Der damalige Pfarrer vom Belair war zwar von Anfang an geständig, behauptete aber, dass das Opfer die Initiative zu den sexuellen Handlungen ergriffen habe. Während seiner Aussagen änderte der Angeklagte in erster Instanz sechsmal seine Version, während das Opfer bei seiner ersten Schilderung blieb.

Am Ende der ersten Verhandlung forderte der Staatsanwalt sieben Jahre Haft, doch der Verteidiger Me Gaston Vogel setzte sich mit seiner Forderung nach einem Freispruch durch.

Prozess Teil 2

Seit vergangenem Montag läuft nun der Berufungsprozess. Nach dem Plädoyer der Anklage an diesem Tag hatte am Freitagmorgen die Verteidigung das Wort: Me Gaston Vogel zerpflückte den psychologischen Bericht, der über das Opfer verfasst worden war und dem er jede wissenschaftliche Basis absprach. Im Strafrecht dürften keine Sätze wie “unter Umständen kann angenommen werden” geduldet werden, sagte Vogel.

Außerdem müsse man über die moralischen Bedenken hinweg feststellen, dass das Opfer laut dem damaligen Gesetz volljährig war, so der Verteidiger weiter. Auch sei keine größere Bedrohung oder Nötigung im Spiel gewesen. Dass es an einem weiteren Abend zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen war, sei laut dem Anwalt eine “connerie” beider Beteiligten.

Die Urteilsforderungen

Der Verteidiger verwies außerdem darauf, dass es sich um eine isolierte Tat seines Mandanten gehandelt habe und dieser keine Einträge im Strafregister habe. Deshalb fordere er erneut einen Freispruch und mildernde Umstände für den Priester, der “gestraft genug” wäre.

Der Staatsanwalt beantragte eine Strafe von fünf Jahren Haft mit möglicher Bewährung und wies die Vorwürfe der Verteidigung, er habe aus Rache gehandelt, als verletzend zurück.

Surreales Verhör zum Abschluss

Der Angeklagte selbst verzichtete anschließend auf das letzte Wort. Dennoch wollte der vorsitzende Richter von ihm wissen, ob er dem Jungen “verfallen” war, da er schon das “Urinieren eines Minderjährigen neben ihm” als sexuelle Ermunterung empfunden habe. Der Angeklagte verteidigte sich: Das sei für ihn “ein Zeichen” (dixit) gewesen.

Der vorsitzende Richter wollte zudem auch mehr über “die Zeichen” im Bus nach Taizé wissen, die der Jugendliche angeblich dem Priester gegeben habe. Bei seiner Antwort kam der Angeklagte etwas ins Schlittern, weil er dem surrealistisch anmutenden, aber sehr suggestiven Verhör nicht gewachsen zu sein schien. Er verhedderte sich immer wieder in Widersprüchen.

Statt auf die Fragen zu antworten, nutzte der Beschuldigte die Gelegenheit, um über seine Zeit als Inhaftierter in Schrassig zu klagen. Den Vorwurf, dass seine “Star-ähnliche Beliebtheit” bei Jung und Alt ihm zu Kopfe gestiegen sei, könne der Angeklagte nicht nachvollziehen. Laut Emile A. soll sich das Opfer bei ihm entschuldigt haben, weil der Junge mit dem sexuellen Akt angefangen habe. Der Angeklagte habe ihm verziehen, ihn aber darauf aufmerksam gemacht, dass dies schief ausgehen könnte.

Das Urteil des Berufungsgerichts wird am 28. November gesprochen.




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