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Bistum Veroffentlicht Gutachten Zu Mutma?lichen Missbrauchsfallen

Diocese of Hildesheim
October 16, 2017

https://www.bistum-hildesheim.de/bistum/nachrichten/artikel/news-title/bistum-veroeffentlicht-gutachten-zu-mutmasslichen-missbrauchsfaellen-15058/

Das Bistum hat auf einer Pressekonferenz am 16.10.2017 das Gutachten des Institutes fur Praxisforschung und Projektberatung (IPP) zur Untersuchung von Fallen sexualisierter Gewalt im Verantwortungsbereich des Bistums Hildesheim vorgestellt.

Das Bistum Hildesheim hat heute den Bericht zu mehreren mutma?lichen Missbrauchsfallen veroffentlicht, den das Institut fur Praxisforschung und Projektberatung (IPP) aus Munchen im Auftrag der Diozese erstellt hat. Das Gutachten benennt vor allem im Umgang mit verschiedenen Vorwurfen des sexuellen Missbrauchs gegen den pensionierten Priester Peter R. deutliche Versaumnisse des Bistums.

„Die eigene Schuld und das eigene Versagen im Umgang mit diesen Fallen lastet auf uns. Die Opfer und ihre Angehorigen bitte ich im Namen unseres Bistums um Vergebung. Uns ist sehr bewusst, dass ihnen gro?es Leid widerfahren ist. Mich beschamt das zutiefst, und es macht mich zerknirscht und traurig“, sagt Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger, Diozesanadministrator des Bistums Hildesheim.

Im Umgang mit den Vorwurfen gegen Peter R. attestieren die Gutachter dem Bistum, wahrend seines mehr als 20-jahrigen Wirkens in der Diozese Ansatzpunkte fur straf- und kirchenrechtliche Ermittlungen ignoriert und den Schutz moglicher weiterer Opfer au?er Acht gelassen zu haben. Auch seien Peter R. nie wirksam Grenzen aufgezeigt worden.

Weiterhin wird der Umgang des Bistums mit der im Marz 2010 getatigten Meldung eines 14-jahrigen Madchens, wonach es Opfer sexualisierter Gewalt durch Peter R. geworden sei, kritisch beleuchtet. Nach Einschatzung der IPP-Wissenschaftler haben der damalige Domkapitular Heinz-Gunter Bongartz und andere Mitverantwortliche vor sieben Jahren eine Reihe empfindlicher Fehleinschatzungen vorgenommen. Daruber hinaus wurde die Vorgeschichte von Peter R., der als einer der Haupttater am Berliner Canisius Kolleg gilt, bei der Bewertung des Falls nicht angemessen berucksichtigt.

In Bezug auf den Missbrauchsvorwurf gegen den verstorbenen Bischof Heinrich Maria Janssen stellen die IPP-Wissenschaftler fest, dass dieser weder bewiesen noch entkraftet werden kann. Das Munchener Institut benennt Schwachen in der bisherigen Vorgehensweise des Bistums und gibt Empfehlungen, wie sich die Kirche im Umgang mit Verdachtsfallen sexualisierter Gewalt besser aufstellen sollte.

Ausgehend von den Vorschlagen des IPP, wird das Bistum den Beraterstab zu Fragen sexuellen Missbrauchs umgestalten, aufwerten und durch weiteren externen Sachverstand verstarken. An der Spitze dieses Gremiums wird eine Person stehen, die selbst beruflich unabhangig vom Bistum ist.

Der Beraterstab bekommt einen eigenen hauptamtlichen Geschaftsfuhrer, der von der Hauptab-teilung Personal/Seelsorge entkoppelt wird. Auf diese Weise wird das Gremium in Fragen des sexuellen Missbrauchs ein Gegenuber zur Bistumsleitung bilden.

Au?erdem wird es im Bistum kunftig Ansprechpartner geben, die in funf verschiedenen Regionen des Bistums angesiedelt sind. Angestrebt wird dabei eine enge Zusammenarbeit mit unabhangigen und entsprechend qualifizierten Personen, die diese Aufgabe fur die Diozese ubernehmen.

Fallbezogen werden diese Ansprechpartner in die Arbeit des Beraterstabes eingebunden, um dort die Interessen der Betroffenen zu vertreten. Mit dieser Umstrukturierung verbunden ist auch eine Zusammenarbeit mit externen Fachstellen die dazu dienen soll, die Expertise und Professionalitat in der Bearbeitung von Verdachtsfallen deutlich zu erhohen.

Um sexuellem Missbrauch vorzubeugen, gibt es im Bistum Hildesheim eine breit angelegte Praven-tionsarbeit, die laut dem Gutachten weitgehend den aktuellen fachlichen Standards entspricht. Dieser Bereich soll nun noch weiter verbessert werden. Dazu gehort, eine Kultur der Achtsamkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln, an der moglichst viele Menschen beteiligt sind.

Aktuell gibt es in verschiedenen Bereichen des Bistums unterschiedliche Regelungen in der Intervention und Pravention von sexuellem Missbrauch. Dies soll vereinheitlicht werden. Angestrebt werden eine gemeinsame Leitlinie, eine gemeinsame Praventionsordnung und eine gemeinsame Interventionsordnung fur die Bereiche des Bistums, die mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen zu tun haben. Der Diozesanadministrator bittet weiterhin um Unterstutzung im Bistum Hildesheim und auch daruber hinaus, dass junge Menschen innerlich stark gemacht werden, um ungefahrdet ihre Personlichkeit positiv zu entwickeln.

 

 

 

 

 




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