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Erklärung zur heutigen Mitteilung, dass in dem Verfahren gegen den Ex-Jesuiten Peter Riedel ein Urteil des Kirchengerichts Berlin ergangen ist

By Matthias Katsch
Eckiger Tisch
December 21, 2018

http://www.eckiger-tisch.de/2018/12/21/stellungnahme-vom-21-dezember-2018/

[Statement on today's statement that in the proceedings against the ex-Jesuit Peter Riedel, a judgment of the Church Court of Berlin has been issue]

Dies ist eine wichtige Nachricht für die vielen Opfer dieses Mannes: In Berlin, im Bistum Hildesheim, in Südamerika. Als Sprecher der Betroffeneninitiative ECKIGER TISCH, als Betroffener und als Kläger bin ich persönlich erleichtert, dass dieses Verfahren nach acht Jahren nun endlich abgeschlossen ist.

Bitter ist jedoch die Erkenntnis, dass es nicht zu einem weltlichen Urteil kommen wird. Das hätte ganz andere Auswirkungen gehabt. Auch wenn das Strafmaß noch nicht öffentlich bekannt ist, so ist dieses Ergebnis wohl das Beste, was im Rahmen eines kirchliches Verfahren überhaupt erreicht werden konnte. Insofern haben sich die enormen Anstrengungen der Betroffenen, die an dem Verfahren mitgewirkt haben, gelohnt. Zugleich sind wir traurig, weil nicht alle Opfer dieses Serientäters diesen Tag mehr erleben können.

Wütend sind wir aber darüber, dass der Vatikan nach monatelanger Beratung unser Anliegen abge­lehnt hat, als Nebenkläger Teil des Verfahrens zu sein und einen − wenn auch symbolischen − Schadenersatz vom Täter selbst einklagen zu kön­nen. Diese Genugtuung wird uns ausgerechnet mit Hinweis auf die kirchlichen Verjährungsfristen verweigert, nachdem die kirchlichen Vorgesetzten durch ihre Praxis des Verdeckens und Versetzens über Jahrzehnte hinweg dafür gesorgt haben, dass die Taten nach weltlichem wie nach kirchlichem Recht verjähren.

Leider hat das kirchliche Gerichtsverfahren die Frage nach der Verantwortung des Jesuitenordens und des Bistums Hildesheim nicht umfassend bearbeitet.

Entscheidend wird nun sein, wie es weiter geht:

Wir erwarten vom Jesuitenorden, dass er nach dem Vorliegen dieses Urteils die Einrichtung einer Aufarbeitungskommission für den Jesuitenorden in Deutschland angeht.

Das Bistum Hildesheim hat entsprechende Maßnahmen bereits angekündigt. Eine solche Kommission sollte − ausgehend von den vorliegenden Berichten − den Umgang des Ordens mit sexueller Gewalt und Missbrauch insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen in seinen Einrichtungen untersuchen und dabei auch die strukturellen Ursachen in den Blick nehmen. Eine solche Aufarbeitung muss auch die Verantwortlichen benennen. Auch die Rolle der Zentrale des Ordens in Rom muss einbezogen werden.

Und schließlich appellieren wir an den Provinzial der Jesuiten, nunmehr über eine angemessene Entschädigung für das Versagen seiner Vorgänger mit uns das Gespräch zu suchen.




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