Bistum Trier: Merkwürdige Prioritäten bei Missbrauch

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Obwohl die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz dies vorsehen, hat der Trierer Bischof Ackermann einem Priester, gegen den wegen Missbrauchs eines Messdieners ermittelt wurde, nicht den weiteren Umgang mit Minderjährigen verboten. Stattdessen wurde der Priester auch noch in einem Wohnheim für geistig und psychisch Kranke eingesetzt. Das Kirchenrecht stellt diese in Bezug auf sexuellen Missbrauch Minderjährigen gleich.

Gestern berichtete ich darüber, dass im Bistum Trier ein Priester, gegen den ein kirchliches Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs läuft, in einem Wohnstift für geistig und psychisch Kranke tätig war. Er sollte dort Messen zelebrieren und war auch an einer Adventsfeier mit Kindern beteiligt.

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