Abwehr statt Anwaltschaft für die Opfer

SCHWEIZ
kath.ch

In der Schweizer Kirche kommt die Bewältigung des Missbrauchskandals nur schleppend voran. Es gibt wenige unabhängige Opfer-Stellen. Ungeklärt ist zudem die Frage der Entschädigungen.

Von Michael Meier

Monate, nachdem in Deutschland das Ausmass des Kindsmissbrauchs durch Kleriker öffentlich gemacht wurde, legte im Juni 2010 das Fachgremium Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge der Schweizer Bischofskonferenz eine Statistik zu den Missbrauchsfällen in der hiesigen Kirche vor: Seit 1950 war es zu 150 Missbrauchsfällen gekommen. Die Bischöfe bedauerten die grosse Schuld, die in der Kirche und in Diözesen bekannt geworden sei. Doch was ist in den zwei letzten Jahren geschehen? Nicht viel. Joseph Bonnemain, Sekretär des Fachgremiums, sagt, man habe auf Verlangen der Glaubenskongregation die eigenen Richtlinien von 2002 nochmals revidiert und die Vorgaben des Apostolischen Stuhls rezipiert. Zum Beispiel, dass die Verjährung von Übergriffen gegenüber Minderjährigen nicht mehr zehn, sondern 20 Jahre nach Erreichen des Erwachsenenalters betragen soll. Laut Bonnemain sind derzeit nicht viele neue Fälle zu verzeichnen, es sei ruhiger geworden. Aber es gebe noch viel zu tun, vor allem in der Prävention. In den Priesterseminaren, aber auch in der Weiter- und Fortbildung der Seelsorgenden müsse die Sensibilität weiter wachsen. Bonnemain wünscht sich, dass die Medien das Thema wachhalten.

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