Aufklärung auf katholisch hat viele Gesichter

DEUTSCHLAND
Volksfreund

Der Einsatz von Sexualtätern im Priestergewand wird nach wie vor heftig diskutiert. Offenbar ist der Umgang mit Missbrauchstätern trotz Leitlinien von Fall zu Fall und auch von Bistum zu Bistum anders. Das Bistum Münster etwa hat einen Priester, der Messdiener sexuell missbraucht hat, laisieren lassen. Im Bistum Würzburg wurde ein Priester mit Zustimmung des Opfers weiter beschäftigt.

Trier. Das Bistum Münster fackelte offensichtlich nicht lange, als im Jahr 2006 bekannt wurde, dass ein damals 46-jähriger Pfarrer Messdiener sexuell missbraucht hatte. Sofort wurde er vom Dienst freigestellt. Und nachdem der Sexualtäter im Priestergewand einen Strafbefehl akzeptiert und zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, stellte das Bistum einen Antrag auf Laisierung – also auf Entlassung aus dem Priesterdienst. Vorangegangen war ein kirchenrechtliches Verfahren. Das Besondere: “Eine pensionierte Kriminalhauptkommissarin hat damals die Vernehmung durchgeführt”, sagt Karl Hagemann, Pressesprecher des Bistum Münsters. Der Priester ist nicht mehr im Dienst des Bistums. In einem zweiten Fall darf ein verurteilter Priester nicht mehr seelsorgerisch tätig sein. Gnädig hingegen hat das gleiche Bistum einen weiteren Priester behandelt, gegen den ein Strafbefehl von 1000 Euro wegen Besitzes kinderpornografischer Bilder erlassen worden war. Er ist weiter im Team einer Pfarrgemeinden tätig, “nicht in der Kinder- und Jugendarbeit.”

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