Missbrauch: Katholische Kirche besteht auf Verjährung

DEUTSCHLAND
Diesseits

Der Giordano Bruno Stiftung (gbs) liegt einer Mitteilung zufolge ein Brief der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) vor, dem zu entnehmen ist, dass die Kirche künftig nicht darauf verzichten will, sich bei sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen durch Kirchenbedienstete auf die Verjährung zu berufen. Der Opferanwalt Christian Sailer hatte dies zuvor in einem offenen Brief gefordert, um die von kirchlicher Seite immer wieder versprochene „restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle” zu ermöglichen. Das Schreiben des „Büros für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich” vom 15. März ist mit der Bemerkung „persönlich/vertraulich” versehen. Rechtsanwalt Sailer veröffentlichte es dennoch.

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