Heimkind erkämpft erste Opferrente

OSTERREICH
Kurier

Der Bescheid des österreichischen Bundessozialamtes könnte alle bisher für ehemalige Heimkinder gezahlten Entschädigungen weit in den Schatten stellen: Einer gebürtigen Salzburgerin wurde der Anspruch auf eine Pension nach dem Verbrechensopfergesetz zuerkannt.

Wie das Tiroler Nachrichtenmagazin Echo berichtet, erhält Frau Heike K., 68, (Name von der Redaktion geändert) rückwirkend bis 1. Dezember 2011 eine “Ersatzleistung infolge Verdienstentganges”. Sprich: Eine monatliche staatliche Pension, die einem Vielfachen ihrer bisher kärglichen Rente von nicht einmal 300 Euro entspricht.