Priester aus Klerikerstand entlassen

DEUTSCHLAND
Bistum Trier

Bischof Ackermann verhängt Strafe wegen sexuellen Missbrauchs

Trier – Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 10. Juli einen Ruhestandsgeistlichen des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen. Der Priester hatte in der Zeit zwischen 1966 und 1980 fünf minderjährige Jungen sexuell missbraucht, in zwei Fällen auch über einen längeren Zeitraum. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das das Kirchenrecht vorsieht. Der Priester verliert damit sämtliche Rechte, die mit seinem Priesteramt verbunden sind. Es ist das erste Mal in der jüngsten Geschichte des Bistums Trier, dass diese Strafe gegen einen Priester ausgesprochen wird, der sich des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen schuldig gemacht hat. Der Priester hatte schon bisher keinerlei seelsorglichen Auftrag mehr.

Das Bistum Trier hatte im Frühjahr 2010 durch Opfer von den Vorwürfen erfahren. Entsprechend der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz wurde den Anschuldigungen nachgegangen und eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Nach deren Abschluss wurde die Glaubenskongregation in Rom über die Ergebnisse informiert. Die Glaubenskongregation hat daraufhin die Unterlagen geprüft und den Fall an das Bistum Trier zurückverwiesen mit der Maßgabe, ein so genanntes außergerichtliches Strafverfahren auf dem Verwaltungsweg durchzuführen, wie es in can. 1720 des kirchlichen Gesetzbuchs beschrieben ist. Nach Abschluss dieses Verfahrens hat der Bischof von Trier der Glaubenskongregation vorgeschlagen, den Priester aus dem Klerikerstand zu entlassen.

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