DEUTSCHLAND
Humanistischer Pressedienst
BONN. (hpd) Die Pressemitteilung, mit der die Deutsche Bischofskonferenz am 09. Januar 2013 die Kündigung des Forschungsvertrages mit Prof. Pfeiffer bekannt gab, hatte den Titel „Deutsche Bischofskonferenz will kriminologisches Forschungsprojekt zum Thema sexueller Missbrauch mit neuem Partner durchführen“. Wie soll das gehen?
Leider bleiben die deutschen Bischöfe und der Missbrauchsbeauftragte Stephan Ackermann seitdem die Antwort auf die Frage schuldig, wie das Forschungsprojekt überhaupt sinnvoll fortgeführt werden soll. Denn die vom Kirchenrecht vorgeschriebene Geheimhaltung und Aktenvernichtung scheint mit den Zielsetzungen des Projektes nicht vereinbar:
Das Forschungsprojekt verfolgte fünf Zielsetzungen, die erste davon: „belastbare Zahlen“ zum sexuellen Missbrauch zu erbringen.
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