Der Missbrauch und das bischöfliche Geheimarchiv

DEUTSCHLAND
Volksfreund

Sie wollten aufklären: Missbrauchsopfer Claudia Adams ganz persönlich und Christian Pfeiffer, Chef des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), bundesweit im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz. Beide sind gescheitert. Mit dem TV sprachen sie über unerwartete Hindernisse.

Trier. Hat der Pastor noch weitere Opfer missbraucht? Was ist über die Tat dokumentiert? Antworten auf diese Fragen hoffte Claudia Adams in der Personalakte des Priesters zu finden, der sie als Kind missbraucht hatte. Doch dort fand sie kein Wort zum Missbrauch. Daumenbreite Seitenreste deutete sie als herausgeschnittene Unterlagen (der TV berichtete). Sie fragte beim Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragten Stephan Ackermann höchstpersönlich nach, ob die Akte manipuliert worden sei. Die Antwort: Die Akte sei ordnungsgemäß archiviert worden. Was der Bischof nicht sagte: Adams hätte in der Personalakte gar nichts finden können. Denn laut Bistumssprecher André Uzulis werden gemäß Kirchenrecht bei Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren sämtliche angefallenen Akten im Geheimarchiv – zu dem nur der Bischof und eine von ihm festgelegte Personengruppe Zugang haben – aufbewahrt. Zudem müssen laut Kirchenrecht bei Sittlichkeitsdelikten jährlich alle Akten, die älter als zehn Jahre sind oder wenn der Angeklagte gestorben ist, vernichtet werden – bis auf einen kurzen Bericht über die Taten und das Urteil.

Note: This is an Abuse Tracker excerpt. Click the title to view the full text of the original article. If the original article is no longer available, see our News Archive.