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Der Bundesgerichtshof bestätigte im Dezember 2012 das Urteil des Landgerichts Osnabrück, dass ein pädokrimineller Täter Schmerzensgeld an sein Opfer zu zahlen habe. Das Opfer, heute Polizist von Beruf, war im Alter von 11 Jahren und später unter anderem gezwungen worden, Oralverkehr mit dem Täter vorzunehmen, ferner hatte der Täter in den Mund des Opfers uriniert.
Das Opfer litt als Folge einer psychischen Traumatisierung an einer retrograden Amnesie. Das Erinnerungsvermögen setzte erst wieder ein, als ihm seine Schwester offenbart hatte, ebenfalls vom Täter missbraucht worden zu sein.
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