Neues Opferschutzgesetz – mehr Rechte für Opfer sexuellen Missbrauchs

DEUTSCHLAND
Anwalt

Der Bundestag hat viele Verbesserungen für Opfer sexuellen Missbrauchs beschlossen. Insbesondere Missbrauchsopfer im Kindes- und Jugendalter erhalten mehr Rechte.

Weitere Vermeidung mehrfacher Vernehmungen

Gerade für Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht wurden, sind Vernehmungen eine extreme Belastung. Durch sie müssen sie sich die körperlichen und seelischen Qualen immer wieder vor Augen führen. Aus diesem Grund war schon bisher die Verwertung von Bild- und Tonaufzeichnungen von Vernehmungen im Prozess bei nicht erwachsenen Opfern möglich. Nun ist das auch dann noch möglich, wenn sie inzwischen volljährig geworden sind. Denn oft ist es so, dass die traumatischen Erlebnisse bis weit ins Erwachsenenalter hinein wirken. Zur Rechtssicherheit soll die Vernehmung dabei möglichst ein Richter durchführen. Insgesamt müssen außerdem alle durch eine Tat verletzten Zeugen künftig bei ihrer Vernehmung Gelegenheit haben, darüber zu reden, welche Auswirkungen die Tat auf ihr Leben hatte.

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