DEUTSCHLAND
der Freitag
Legislative Nach zwei Jahren im Rechtsausschuss ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs vom Bundestag beschlossen worden
Kern der Novelle ist eine Verlängerung von Verjährungsfristen in puncto Schadensersatz. Nicht mehr nur wie bislang vermögensrechtliche Ansprüche wie beispielsweise solche aus Eigentum können nun 30 Jahre lang geltend gemacht werden. Die einschlägige Norm des § 197 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird diese Frist nun auch auf Schadensersatzansprüche erstrecken, „die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen“.
Note: This is an Abuse Tracker excerpt. Click the title to view the full text of the original article. If the original article is no longer available, see our News Archive.