Verjährung’ von sexuellem Missbrauch durch Kirchenangehörige unpassend

DEUTSCHLAND
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‘Ein Gastbeitrag von Dr. Christian Fiala
(Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Wien)

Der Begriff ‘Verjährung’ ist eigentlich vollkommen unpassend im Zusammenhang von sexuellem Missbrauch durch Kirchenangehörige. Weil es ist ja kein Zufall, dass Jahrzehnte seit der ursprünglichen Tat vergangen sind. Sondern dies ist das Ergebnis einer gezielten und letztendlich erfolgreichen Vertuschung durch die Institution der Täter. Der Missbrauch und die systematische, jahrzehntelange Vertuschung wurden von den gleichen Tätern, bzw. der gleichen Institution begangen. Wenn man nun so tut als ob der Missbrauch durch Kirchenangehörige juristisch nicht mehr verfolgbar wäre, dann wird de facto die Vertuschung durch die Kirche, bzw. kirchliche Institutionen de facto belohnt.

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