OSTERREICH
Gegen Sexuelle Gewalt
Zivilklage gegen Stift abgewiesen
Die Zivilklage, die zwei Missbrauchsopfer gegen das Stift Kremsmünster eingebracht haben, ist vom Landesgericht Steyr abgewiesen worden. Die ehemaligen Klosterschüler sind der Ansicht, dass Abt Ambros Ebhart Zusagen nicht eingehalten habe.
Im Mittelpunkt der Klage mit einem Streitwert von 30.000 Euro steht ein Treffen im Jänner 2012 im Stift, an dem Missbrauchsopfer, der Abt, der Prior sowie zwei vom Kloster bestellte Mediatoren teilnahmen.
Die Kläger sagen, der Abt habe ihnen dabei die Aufarbeitung durch externe Historiker, ein Mahnmal am Stiftsgelände und eine Entschuldigung samt Eingeständnis der Mitwisserschaft über die Missbrauchsfälle versprochen. Der Geistliche will hingegen nur zugesagt haben, darüber nachzudenken. Der Richter schloss sich allerdings der Position
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