DEUTSCHLAND
Anwalt Strafverteidiger
Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelte gegen einen Geistlichen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB). Der Beschuldigte soll sich in einem katholischen Kindergarten vor einem dreieinhalbjährigen Mädchen entkleidet haben. Dem Priester wurde die exhibitionistische Handlung vor dem betroffenem Mädchen und einer Erzieherin des Kindergartens vorgeworfen.
Der Beschuldigte, der bereits seit zehn Jahren den Kindergarten betreut, bestritt im Strafverfahren die Vorwürfe. Nachdem die Staatsanwaltschaft weitere Zeugen vernommen hatte, die den Mann entlasteten, stellte sie das Verfahren mangels Tatverdachts ein.
Obwohl es noch nicht zum Strafprozess kam und er somit auch keine Strafe zahlen musste, blieb das Strafverfahren nicht folgenlos für den Mann. Der Priester wurde nämlich vom Erzbistum Köln zwischenzeitlich beurlaubt und musste aus der Dienstwohnung ausziehen. Aufgrund dieser Folgen und der Missachtung der Unschuldsvermutung, bekam der Geistliche schon während des Strafverfahrens große Unterstützung aus seiner Gemeinde.
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