Bischof Tebartz-van Elst muss 20.000 Euro zahlen

DEUTSCHLAND
Frankfurter Allgemeine

[Summary: The Hamburg district court has said Limburg Bishop Franz-Peter Tebartz van Elst must pay 20,000 euros in the criminal proceedings against him. It is alleged that the bishop made two false statements under oath in connection with a first-class flight he took to India. Prosecutors said the bishop has confessed.]

Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Bischof von Limburg gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro vorläufig eingestellt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ihre Zustimmung zu der Entscheidung gegeben, ebenso Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Der Strafbefehl gegen den Bischof war im September beantragt worden, weil dieser im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien zwei eidesstattliche Falschaussagen gemacht hatte. Laut Staatsanwaltschaft hat Tebartz-van Elst inzwischen ein Geständnis abgelegt.

Hintergrund waren rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Bischof und dem in Hamburg ansässigen „Spiegel“-Verlag über die Indien-Reise des Bischofs. Tebartz-van Elst hatte angegeben, es sei ihm weder die Frage vorgelegt worden, ob er erster Klasse geflogen sei, noch habe er die Antwort gegeben: „Business-Klasse sind wir geflogen.“ Diese Erklärung sei, so das Gericht, nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen falsch. Das Gericht hat laut Strafprozessordnung die Möglichkeit, ein Verfahren gegen bestimmte Auflagen einzustellen, „wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“.

Note: This is an Abuse Tracker excerpt. Click the title to view the full text of the original article. If the original article is no longer available, see our News Archive.