MISSBRAUCHSPROZESS STIFT ADMONT: IST RICHTER BEFANGEN?

OSTERREICH
Initiative Gegen Kirchen-Privilegien

Ablehnungsantrag wurde eingebracht

(Leoben, Wien, 12.6.14, PUR) Vertuschung von körperlicher und sexueller Gewalt, Täter, die mit Billigung der Kirchenobersten weiterhin in Amt und Würden bleiben und eine kircheneigene “Opferschutzkommission” die mitspielte: Der Fall Admont gewährt tiefe Einblicke in die Missstände der Kirche heute.

So hatte bereits das Oberlandesgericht Graz das umstrittene Urteil des Leobener Richters im Missbrauchsprozess eines ehemaligen Zöglings gegen das Stift Admont aufgehoben. Der Zögling gibt an, in seiner Kindheit von Mönchen des Stiftes wiederholt ausgepeitscht und vergewaltigt worden zu sein. Der Richter erster Instanz hatte die Klage mit der abenteuerlichen Begründung abgewiesen, dass die Täter im Internat des Stiftsgymnasiums “ausführende Organe des Bundes” waren“ – und damit sei der Staat haftbar, nicht jedoch das Stift oder die Admonter Mönche. Dieses merkwürdige Urteil hat das OLG zurückverwiesen. Jetzt müsste das Verfahren von demselben Richter neue verhandelt werden. Doch genau dagegen wehrt sich Rechtsanwalt Hiebler im Namen des Opfers mit einem Ablehnungsantrag nun: Denn der Richter sei offenbar befangen.

Note: This is an Abuse Tracker excerpt. Click the title to view the full text of the original article. If the original article is no longer available, see our News Archive.