Klage in Missbrauchsfall kam zu spät

SCHWEIZ
Tagblatt

[Action in abuse case came too late. The European Court of Human Rights dismissed the complaint of Walter Nowak who suffered physical and sexual abuse at the orphanage at the Fischingen monastery 40 years ago. Nowak’s lawyer criticized substantive errors in judgment from Strasbourg.]

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde von Walter Nowak abgewiesen. Der körperliche und sexuelle Missbrauch im Kinderheim Fischingen liege über 40 Jahre zurück und sei damit verjährt. Nowaks Anwalt bemängelt inhaltliche Fehler im Urteil aus Strassburg.

KATHARINA BRENNER

«Wir sind sehr enttäuscht», sagt Philip Stolkin. Der Zürcher Anwalt vertritt Walter Nowak bei der Klage gegen das ehemalige Kinderheim des Klosters Fischingen. Nowak beklagt, dort zwischen 1962 und 1972 körperlich und sexuell missbraucht worden zu sein. Das Bundesgericht wies die Klage wegen Verjährung ab. Jetzt argumentiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gleich. Angebliche Misshandlungen könnten nach 40 Jahren nicht mehr verfolgt werden. «Die Verjährung ist nicht mehr als Täterschutz», sagt Stolkin.

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