Staatsanwälte fordern Akten an Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen.

MUNICH (GERMANY)
OVB Online

October 16, 2018

By Angela Walser

[Prosecutors request acts Sexual abuse is a crime.]

Staatsanwälte fordern Akten an. Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen.

Die Täter müssen oft jahrelang hinter Gitter. In der katholischen Kirche blieb der aktenkundig gewordene Missbrauch bislang strafrechtlich ungesühnt. Ein geschlossenes System schützte die Täter. Doch die Generalstaatsanwaltschaft will das nun ändern.

München – Es ist immer der gleiche Satz, der fällt, wenn in der Missbrauchs-Problematik der Ruf nach der Staatsanwaltschaft laut wird. „Wir brauchen einen konkreten Anhaltspunkt, um ermitteln zu können“, sagen die Ankläger. Sie scheuen sich nicht vor der Arbeit, vor dem Umgang mit Opfern und Tätern und der Aufarbeitung eines Tabuthemas. „Doch so ist der Rechtsstaat“, erklärt die Münchner Oberstaatsanwältin Anne Leiding und fügt hinzu: „Auch das Handeln von Ermittlungsbehörden folgt Regeln.“ Sie und ihre Kollegen könnten nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsstudie innerhalb der katholischen Kirche nicht wild in den Archiven herumstöbern. Selbst wenn ihnen ein Bischof drei Leitzordner übergeben würde, müsste er einen Grund nennen, „warum wir da reinschauen dürfen“, sagt Leiding.

Doch jetzt haben sich die Generalstaatsanwaltschaften München, Bamberg und Nürnberg eingeschaltet. Schriftlich forderten sie die Bischöflichen Ordinariate auf, einschlägige Fälle zur Anzeige zu bringen – vorausgesetzt Ort, Zeit, Handlungen und Beteiligte können genannt werden. Denn ein Hinweis auf eine verfolgbare Straftat muss immer sehr konkret sein. Es reicht nicht, dass jemand irgendwann etwas Halbwahres gesagt hat. Es muss etwas Greifbares geben, dann dürfen die Ermittler ran, dann können Akten beschlagnahmt werden, müssen die Ordinariate ihre Archive öffnen.

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