DEUTSCHLAND
MissBiT
Klassisches Beispiel für die Versetzungspraxis von “einschlägig vorbestraften” Priestern: Die Vorgesetzten werden nicht informiert. Der Täter landet – mal wieder – in der Seelsorge und wird erneut auffällig
Als die katholische Kirche über Missbrauchsskandale debattierte, wurde auch der Fall D. aufgedeckt. Die jetzt abgeurteilten Übergriffe waren nicht die einzigen, die sich der Priester hatte zuschulden kommen lassen. Er war sozusagen zur “Bewährung” nach einschlägigen Strafen im Bistum Fulda ins Erfurter Bistum versetzt worden.
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