Die große Krise der katholischen Kirche in Belgien – In entchristlichtem Land lebt es sich gefährlic

BELGIEN
Katholisches

[Summary: (Brussels) The Belgian church is facing financial collapse. The annual accounts of the dioceses have large losses in a country that was particularly affected by the pedophile abuse scandal]

(Brüssel) Die belgische Kirche steht vor dem finanziellen Zusammenbruch. Die Jahresbilanzen der Diözesen weisen große Verluste auf in einem Land, das besonders vom pädophilen Mißbrauchsskandal betroffen war. Die Kirche des ethnisch zwischen Flamen und Wallonen geteilten Landes, das bis vor einem halben Jahrhundert eine blühende katholische Landschaft war, durchlebt eine schwere Krise. Die Priesterseminare sind weitgehend leer, die Zahl praktizierender Katholiken ist auf einen treuen Kern zusammengeschrumpft. Die Bischöfe genießen nur mehr einen Hauch des Ansehens und des Gewichts im öffentlichen Leben, die sie einmal hatten. Progressive Bischöfe wie Leo Kardinal Suenens, Erzbischof von Mecheln-Brüssel und die von ihm zu Bischöfen beförderten Gleichgesinnten brachten die Säkularisierung des Landes und die Entfremdung der Gläubigen von der Kirche voran.

Auf Kardinal Suenens liberale Kirche folgt entchristlichte Gesellschaft

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil, bei dem Kardinal Suenens als Teil der Rheinischen Allianz zu den großen „Machern“ gehörte, propagierten in Belgien selbst führende Kirchenvertreter wie der dominikanische Theologe Edward Schillebeeckx eine „in der Moderne aufgehende“ Kirche. Pädophile Kinderschänder, wie der frühere Bischof Roger Joseph Vangheluwe von Brügge, der noch nach seiner Bischofsweihe Neffen schändete, erledigten den Rest. Symptomatischen Höhepunkt fand die Entwicklung im Juni 2010 mit einer skandalösen Schändung des Grabes von Kardinal Suenens in der St. Rumold-Kathedrale von Mecheln als übler Dan-Brown-Kopie durch eine Sondereinheit der belgischen Polizei auf der Suche nach belastendem Material im Zusammenhang mit dem Pädophilieskandal. Gefunden wurde nichts. Was die zuständige belgische Gerichtsbarkeit nicht daran hinderte, die Schändung der Totenruhe nachträglich für rechtens zu erklären.

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