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Unter der fast wortgleichen Überschrift verbreitet das Bistum Regensburg auf seiner Homepage seit Januar 2013 falsche Darstellungen und versucht durch Halbwahrheiten und unwahre Behauptungen ausgesuchte Betroffene des sexuellen Missbrauchs bei den Regensburger Domspatzen in der Öffentlichkeit unglaubwürdig zu machen (für Interessierte hier der Link: Bistum Regensburg – Stellungnahme zu den Äußerungen Herrn Alexander Probst).
Zu Beginn des Textes heißt es:
„Jede Beschuldigung gibt das Bistum Regensburg weiter an die Staatsanwaltschaft. Stellt die das Verfahren wegen Verjährung ein, strengen wir kirchenrechtliche Aufarbeitung an. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, weil der Schuldige verstorben ist, hat die Kirche als einzige Institution in Deutschland ein Anerkennungsverfahren eingeführt…“
Dies ist eine eindeutige Fälschung der „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, wie sie im März 2011 von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht wurde. Dort heißt es nämlich „Das vorliegende Papier behandelt ausschließlich Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, bei denen eine Schmerzensgeld- oder Schadensersatzleistung aufgrund von eingetretener Verjährung rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist.“ Davon, dass der Schuldige verstorben sein muss, steht da nichts geschrieben.
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