Nach Missbrauch setzt Kloster Mehrerau auf Verjährung

OSTERREICH
Der Standard

21. Februar 2012 17:43

Bregenz – Das Kloster Mehrerau reagiert auf die Schadenersatzklage eines ehemaligen Schülers mit Verjährungseinwand. Der heute 57-Jährige war in den 1960er-Jahren von einem Geistlichen mehrfach vergewaltigt worden. Die Klage auf Schmerzensgeld und Verdienstentgang ist die erste zivilrechtliche Klage eines Missbrauchsopfers, strafrechtliche Verfahren gegen den von mehreren Männern beschuldigten Geistlichen waren wegen Verjährung eingestellt worden.

Note: This is an Abuse Tracker excerpt. Click the title to view the full text of the original article. If the original article is no longer available, see our News Archive.